Hallo community ! :)
Fogende Situation:
seit ca einem Jahr lebe ich wieder in einer WG.
Wir sind zu dritt und alle 3 als Hauptmieter eingetragen.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich seit einem halben Jahr (Baden Badener Versicherung: Miet- und Wohnrecht, Privatrecht, Verkehrsrecht - 3 Monate Wartezeit). Bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen
Jetzt habe ich beschlossen zum Semesterende aus der Wohnung zu ziehen (Hauptsächlich wegen des ansteigenden Drogen- und Alkoholkonsums meiner beiden mitbewohner (und natürlich deren netten Gäste)). Aus diesem (und anderen) Gründen, kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einen ahnungslosen Nachmieter in die Wohnung ziehen zu lassen (hatte schon einige da zum gucken, aber musste denen natürlich erzählen warum ich ausziehen will) - daher will ich die Wohnung zum 01.06.2013 (also in 4 monaten) komplett kündigen.
Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.
Vorab: Dass ich normalerweise ein Recht auf die Auflösung unserer Gemeinschaft habe, weiß ich. Meine Frage bezieht sich auf die Versicherung:
Diese behauptet, dass sie den Fall nicht übernehmen könne, da ich einen Mitgemeinschafter nicht verklagen kann (Zumindest nicht mit Unterstützung einer (bzw dieser) Rechtschutzversicherung. Ich würde lediglich Hilfe beim Streit mit dem VERMIETER erhalten.
Ist dies jetzt ein erster Versuch mich davon abzuhalten die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Oder ist es wirklich üblich dass eine Rechtschutz bei Streit innerhalb einer Bgb-Gemeinschaft nutzlos ist?
Der Rechtspfleger im Amtsgericht war auch etwas irritiert über die Aussage meiner Versicherung - weiterhelfen konnte er mir aber leider nicht.