Urteil Fahrerflucht nach 6 Monaten

guten tag liebe hilfsbereite leute,

letztes jahr hatte ich anscheinen einen kleinen unfall. unswar geht es um die sache, dass ich wahrscheinlich beim vorbeifahren ein anderes auto gestreift haben soll. naja, die linke seite bei mir war schon vor dem "unfall" beschädigt. nun irgendwann abends (juli / august 2012) standen 2 polizeibeamte vor meinem wagen und haben dort den schaden an meinem wagen gemessen und mir mitgeteilt, das ich jemanden gestreift haben soll. naja alles soweit so gut dachte ich und bin zu meinem anwalt um die sache klarzestellen. bis heute habe ich dann garnichts mehr gehört. nun habe ich heute einen brief von meinem anwalt bekommen, indem die staatsanwaltschaft mich für schuldig wegen fahrerflucht erklärt, d.h. 3 monate fahrverbot (7punkte) und einge geldstrafe von über 2000€. nun zum unfall, es war wenn es wirklich ein unfall sein soll nur ein kleiner kratzer bei mir am wagen (weiss nicht ob es nicht evtl nur vom vorschaden kommt) und bei dem anderen anscheinend auch. bei dem schreiben von meinem anwalt wurde ich anscheinen vor über 6 monaten für schuldig befunden und hab von der staatsanwaltschaft noch nichts bekommen. der anwalt schrieb auch das sobald irgendwas kommt ich zu ihm gehen soll, damit er einspruch einlegen kann.

habt ihr evtl einen tipp für mich, kann ich evtl irgendwas machen um dies zu verhindern? ich hab mir gerade ein haus gekauft und die 2000€+ sind für mich nicht mehr so leicht zu zahlen, die 7 punkte sind auch meines erachtens nach unverschämt und von den 3 monaten will ich erst recht nicht anfangen....

ich bin grad am verzweifeln -.-'

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Rechtsschutzversicherung - Nutzlos innerhalb der Wohngemeinschaft?

Hallo community ! :) Fogende Situation:

seit ca einem Jahr lebe ich wieder in einer WG. Wir sind zu dritt und alle 3 als Hauptmieter eingetragen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich seit einem halben Jahr (Baden Badener Versicherung: Miet- und Wohnrecht, Privatrecht, Verkehrsrecht - 3 Monate Wartezeit). Bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen

Jetzt habe ich beschlossen zum Semesterende aus der Wohnung zu ziehen (Hauptsächlich wegen des ansteigenden Drogen- und Alkoholkonsums meiner beiden mitbewohner (und natürlich deren netten Gäste)). Aus diesem (und anderen) Gründen, kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einen ahnungslosen Nachmieter in die Wohnung ziehen zu lassen (hatte schon einige da zum gucken, aber musste denen natürlich erzählen warum ich ausziehen will) - daher will ich die Wohnung zum 01.06.2013 (also in 4 monaten) komplett kündigen. Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.

Vorab: Dass ich normalerweise ein Recht auf die Auflösung unserer Gemeinschaft habe, weiß ich. Meine Frage bezieht sich auf die Versicherung:

Diese behauptet, dass sie den Fall nicht übernehmen könne, da ich einen Mitgemeinschafter nicht verklagen kann (Zumindest nicht mit Unterstützung einer (bzw dieser) Rechtschutzversicherung. Ich würde lediglich Hilfe beim Streit mit dem VERMIETER erhalten.

Ist dies jetzt ein erster Versuch mich davon abzuhalten die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Oder ist es wirklich üblich dass eine Rechtschutz bei Streit innerhalb einer Bgb-Gemeinschaft nutzlos ist? Der Rechtspfleger im Amtsgericht war auch etwas irritiert über die Aussage meiner Versicherung - weiterhelfen konnte er mir aber leider nicht.

Versicherung, Mietrecht, Jura, Rechtsschutz

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