Auto Privatkauf und direkt Motorschaden ?

Hallo, ich habe mir am Sonntag ein gebrauchten Fiat punto cabrio und am Dienstag abgeholt . Direkt am ersten Tag ist er liegen geblieben und heute in der Werkstatt hieß es er hat nen Motorschaden und ist nicht mehr zu retten bzw es lohnt sich nicht .

Lasst mich erstmal die Situation erläutern und zwar bin ich am Sonntag mit einem Freund der Kfz Mechatroniker ist einen punto Cabrio angucken gegangen,gebrauchtes Auto das 141t km runter hat und ein paar Monate abgemeldet stand aber laut Verkäuferin noch super läuft . Probefahren könnten wir ihn nicht da er angemeldet war und wir keine Schilder dafür hatten.Also so naiv wie ich als Anfängerin bin hab ich den gekauft. Am Dienstag hab ich den angemeldet und ihn abgeholt.Damit bin ich dann nachhause ,zur Arbeit und zu einer Freundin gefahren also knapp 60-70 km . Auf der Rückfahrt ist er nach 10 km liegen geblieben und nur durch Glück und Abkühlung nach 2,5 Stunden wieder Gelaufen also bin ich den auch nicht mehr gefahren . Heute haben wir ihn zur Werkstatt gebracht ( wo er nochmal liegen geblieben ist und wir ihn mit Abschleppseil ziehen mussten). Wie hatte. Zuerst hatten wir den Verdacht dass das Kühlwasser nicht durchläuft und sich deshalb der Motor erhitzt allesdings ist der Motor platt und es lohnt sich nicht den machen zu lassen. Die Verkäuferin hatte mir gesagt der Motor ist fit und auch im Kaufvertrag steht es wird mir versichert das keine sonstigen Schäden bestehen. Der Stand für 800€ drinn haben den allerdings für 650€ bekommen da im Sichtfeld der frontscheibe ein Steinschlag ist der schon Risse gebildet hat. Die Frage ist nun ,was soll ich tun ? Hab der Vorbesitzerin schon alles geschildert und dass ich das Geld wieder haben will ,da ein Motorschaden nicht mal über Nacht passiert,allerdings antwortet sie nicht mehr. Hab ich einen Anspruch aufs Geld ? Soll ich zu meiner Anwältin ?

Danke im Voraus

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Auto, Privatkauf, motorschaden, Auto und Motorrad
Autokauf von Privatperson (wurde vermutlich reingelegt)?

Hallo zusammen, am 02.02.2017 habe ich ein Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft. Es handelt sich um einen Rnault Clio 1.2 16v Authentique 2002.

Ich war mit einem Kollegen, der mich bei der Besichtigung unterstützt hat. Bekannte Mängel wie Kratzer Radlager und Bremsbelege wurden von mir akzeptiert.

Im Kaufvertrag hat der Verkäufer folgendes geschrieben: - Auto gekauft wie gesehen - Alle bekannten Mängel sind bekannt - Bastlerfahrzeug - Gewährleistung wegen Privatkauf ausgeschlossen

Jetzt habe ich 1 Woche später herausgefunden, dass die Zylinderkopfdichtung kaputt ist. Kühlwasser ist fast leer gewesen. Das muss aber schon beim Verkäufer der Fall gewesen sein. Bei der Besichtigung hat er uns gesagt, dass das Kühlwasser voll ist. (Was auch voll war). Ich vermute, dass er vor der Besichtigung, dass Kühlwasser absichtlich voll gemacht hat, damit man es während der Probefahrt und Besichtigung nicht merkt.

Ich habe Ihn damit konfrontiert. Er weiß von nichts und will sich auch nicht einigen. Jetzt hat er sogar noch gesagt, dass er meinte das das Auto garnicht verkehrssicher sei und das der Motor nicht in Ordnung ist (was beides garnicht erwähnt wurde). Er hat die ganze Zeit bei der Besichtigung gesagt, dass mit dem Auto alles in Ordnung ist.

Wie ist die Rechtslage, kann mir jemand sagen, ob ich irgendetwas unternehmen kann ?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung. Jetzt weiß

Auto, Autokauf, Privatkauf
ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

Hi,

ich hab mir hier schon einiges durchgelesen, aber keine Frage passt zu meiner Situation.

Kurze Zusammenfassung:

  • In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"
  • In ebay Artikel steht auch: "Eine Geräte-Garantie (Gewährleistung) kann ich als Privatperson LEIDER nicht geben"
  • Artikelbeschreibung enthält Angaben über Qualität der Bilder
  • Artikelbeschreibung enthält ZUFÄLLIG keine Angaben über Audioqualität
  • Camcorder gekauft weil "100% geprüft" und Artikelbeschreibung mich überzeugt haben, dass das Gerät voll funktionstüchtig ist
  • Ausgepackt und ausprobiert - Klapperndes Geräusch bei der Aufnahme und es ist beim Abspielen zu hören
  • Verkäufer angeschrieben und freundlich um Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten
  • Verkäufer sagt, dass er Gewährleistung ausschließt
  • Verkäufer sagt, dass bei Versand und Übergabe an den Versanddienstleister kein Mangel vorhanden war
  • Verkäufer sagt, das Gerät wurde unter Zeugen am Versandtag überprüft, die dies an Eides Statt bestätigen können

Ich hab bei ebay in der Hilfe folgendes gefunden:

  1. Wann liegt ein Mangel vor? - Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
  2. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? - Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können: - Nacherfüllung verlangen; - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
  3. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Meine Fragen:

  • Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben?
  • Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann von DHL das Geld verlangen?
  • Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100% funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten?
  • Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus

Camcorder, eBay, Gewährleistung, Mangel, Privatkauf
Auto von Privat gekauft und nun den Schaden?

Ich habe vor kurzen ein Auto von Privat gekauft. Bei der ersten Probefahrt fing es beim Gasgeben an zu blubbern und die Motorkontrolllampe ging an. Der Verkäufer sicherte mir zu, dieses binnen einer knappen Woche zu beheben. ( Abgasrückventil ) Bei der zweiten Probefahrt, die dann auch etwas länger war, fuhr es ohne Probleme, somit stand der Kauf fest. Bei der Heimfahrt, ging dann allerdings die Motorkontroll- Lampe wieder an und ich rief den Verkäufer an, wir machten einen Termin, zudem ich pünktlich war aber "sein Schrauber" wollte bzw. wusste nichts davon und machte Feierabend und ich durfte wieder Heimfahren. Bin dann einen Tag später zur Werkstatt um mir auch Rat zu holen, weil es von der Innenraumlampe tropfte und der Himmel sehr feucht war. Werkstatt stellte fest, das die Frondscheibe zu hoch eingesetzt wurde und unten rechts lose ist. Dann wurde der Fehler auch noch ausgelesen. AGR -Flussrate und Komunikation- Kombiinstrument- Motorsteuergerät. Natürlich folgte eine Anruf zum Verkäufer, er holte ihn an einem Freitag und brachte ihn mir am Sonntag. Mit den Worten, die Scheibe zu einem späteren Zeitpunkt vernünftig einzusetzten alles andere wäre jetzt in Ordnung. war es aber nicht! Er war los, ich zur Arbeit und es leuchtete nun gar nicht mehr diese Motorkontrolllampe, er ging mir aus, startete aber wieder und das blubbern war auch wieder da. Ich am Montag wieder zur Werkstatt, die sagten, er hätte nur die Lampe abgeklemmt vermutlich, durch Tachoentnahme, denn im Motorraum war nichts zu ersehen, das da irgendetwas passiert war. Kann ich unter diesen Umständen, das Auto unter dem Grund: Verkauf unter falschen Tatsachen zurück geben?

Auto, Privatkauf
Geschirrspüler gebraucht verkauft, jetzt angeblich defekt und arglistige Täuschung ?

hallo ihr :-)

Wir hatten einen zweiten Geschirrspüler und haben den verkauft. Angabe ca. 2 Jahre alt und dass er funktionstüchtig ist. Was er ja auch war. Dann hat den einer abgeholt Gekippt halb liegend transportiert, wo schon beim kippen zu sehen war, dass da massig Wasser raus läuft und halt auch in die Elektronik läuft, da auf Display Höhe auch was raus lief. Weshalb wir ihm sagten, dass er ihn mindestens 24h stehen lassen soll, bevor er ihn anschließt, damit er trocknen kann und sich "erholen" kann, auch wegen dem liegend Transport. Nach nicht mal zwei Stunden ruft er an und sagt der geht nicht. Hat ihn angeschlossen, Aqua stop zieht kein Wasser. Habe daraufhin bei Siemens angerufen und die sagten ihm, dass das Gerät nur bis vor acht Jahren produziert wurde. Wirft uns jetzt arglistige Täuschung vor(wobei wir ihn unter den selben Vorraussetzungen gekauft haben vor knapp 3 Monaten, weil der in unserer Mietwohnung nicht mehr ging, was er jetzt aber wieder tut, weshalb wir den verkauft haben) Und droht uns jetzt mit Anwalt... Er hat das Ding geschrottet. Und wir sind schuld? Unser Nachbar war sogar mit hier und hat auch versucht mit ihm zu reden, da er den zusammen mit uns eingebaut hatte und halt bezeugen konnte, dass er einwandfrei lief. Da wurde der Käufer laut und hat nachher Aufgelegt. Da wir es nicht besser wussten, dass das Gerät älter ist, haben wir ihm einen Rabatt angeboten. Da wir aber nicht bereit sind für seine Transport Schäden zu haften und das Gerät zurück zu nehmen, haben wir jetzt den Salat... Wir hätten jetzt Zeit uns das zu überlegen ob wir ihn zurück nehmen sonst Anwalt...

Ist das rechtens? Schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht. War ein Facebook Verkauf...

Recht, Geschirrspüler, Privatkauf
Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?

Hallo Leute, Ich habe mein Auto BJ 2005 mit einem KM Stand von 162.000km verkauft. bei diesem Auto habe ich dieses Jahr im Februar (2 Monate vor dem Verkauf) neuen TÜV gemacht. Den TÜV hat mein Auto problemlos bestanden. Da ich persönlich auch keine Fehler feststellen konnte, habe ich natürlich das Auto Fehlerfrei ohne Mängel verkauft. Schließlich hatte ich es ja auch vom TÜV bestätigt bekommen. Nun wurde mein Auto verkauft und der Käufer meldete sich nun bei mir und schickte mir eine Liste mit Mängeln am Auto. Darunter: Bremse vorne verschlissen (Backen und Scheiben) Querlenker-Lager hinten unten verschlissen Starke Durchrostung Hinterachse! - Muss geschweißt werden Klimakompressor defekt

Ich habe am Tag der Auslieferung die Klimaanlage an gehabt. Ich bin ca. 1h und 30min mit dem Käufer gefahren (ich bin gefahren Käufer wollte nicht). Nun plötzlich wurde mir von der Werkstatt (wo der Käufer hingefahren ist) erklärt, dass am Klimakompressor der Riemen fehlt und der Kompressor seit MONATEN nicht lief! Ich habe immer pünktlich die Wartung der Anlage machen lassen. Die letzte Wartung ist im Juni 15 gewesen. Also vor nicht einmal einem Jahr. Dabei musste sogar der Kondensator ausgetauscht werden. Das dieser neu ist auch zu sehen. Das der Kompressor nicht lief und das schon seit MONATEN ist mir nicht bekannt und einfach nicht wahr. Als Begründung schickte mir der Käufer ein Bild von meinem Auto wo der Klimakompressor ohne Riemen zu sehen ist. An den beiden Riemenscheiben ist schon Rost. Das ist die Begründung warum der Kompressor seit MONATEN nicht lief. Ich habe hier aber auch bekannte die bezeugen können, dass die Klima funktionierte. Ich kann mir nicht erklären warum der Riemen weg ist und der Kompressor angeblich defekt ist.

Von den anderen Mängeln habe ich nichts gewusst. Nicht einmal dran gedacht da ich ja ein paar Wochen vorher neuen TÜV gemacht habe. Und ich habe mich auf "Keine Mängel festgestellt" verlassen was ja bei mir auch dem TÜV Bericht steht. Querlenker bzw. die Lager des Querlenkers und die Durchrostung der Hinterachse sowie die vorderen Bremsen sind meiner Meinung nach alles TÜV-Relevante Dinge und hätten doch gesehen werden müssen oder wie muss ich das verstehen?

Ich habe das Auto ohne mir bekannte Mängel verkauft und bis zum Gespräch mit dem Käufer auch immer geglaubt, dass es so war. Ich hätte nie TÜV darauf bekommen dürfen wenn die Mängel schon dran gewesen sind. Aber z.B. eine Hinterachse rostet nicht innerhalb von ein paar Wochen komplett durch.

So Lange rede kurzer Sinn. Was mach ich nun? Der Käufer will das Auto zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Mängel verschwiegen habe. Ich habe diese aber wirklich nicht gekannt bzw. was die Klima angeht waren diese nicht vorhanden und das können auch Bekannte von mir bezeugen! Was mache ich jetzt? Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz. Und auch schon lange das Geld nicht mehr um das Auto zurück zu nehmen.

Bitte helft mir.

Danke

Gewährleistung, Käuferschutz, Mangel, Privatkauf, Rechtsschutz, TÜV, Plakette
Folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft und beim abziehen der Folie auf Grundierung gestoßen?

Guten Tag, ich habe vor ca. 2 Wochen ein folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Vorbesitzer sagte mir, dass der Wagen einen Parkrempler hatte aber komplett instand gesetzt wurde und später von einem anderen Vorbesitzer foliert wurde.

Folierung = Matt Weiß / Original Lack = Weiß

Da ich den Wagen in den Originalzustand setzen wollte, habe ich angefangen die Folie zu lösen und bin direkt nach 2 cm Folie entfernen auf eine Grundierung gestoßen (rechter Kotflügel) und habe dann direkt abgebrochen, um größere Schäden an der Folie zu vermeiden.

Anschließend direkt bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und danach einen Termin beim Anwalt gemacht.

Es handelt sich um ein 15.000 Euro Auto. Wie soll ich weiter vorgehen? Es könnte sein, dass nur der Kotflügel "beschädigt" ist oder evtl. das komplette Auto.

Der Verkäufer hat mir jedenfalls diesen Schaden verschwiegen ( vielleicht weil er es selber auch nicht besser wusste). Im Internet habe ich einige Sachen gefunden zu Betrug und dass man ggf. das Auto zurückgeben kann (dies aber nur im gekauften Zustand und das wäre dann foliert)

Wenn ich es aber foliert lasse, kann ich den genauen Schaden nicht herausfinden.

Wäre es nur der Kotflügel und nicht das komplette Auto was beschädigt ist, würde ich ihn natürlich behalten wollen und nur einen minimalen Schadensersatz/bzw Kaufpreisminderung fordern.

Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht, unfallschaden, Folierung
Ebay Kleinanzeigen: Muss ich meine beim Verkauf intakte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf behauptet sie sei kaputt?

Ich habe eine Anlage bei Kleinanzeigen reingestellt und sie dort auch möglichst genau beschrieben. Bei mir lief die Analge nach mehrmaligem, zeitnahem Testen immernoch einwandfrei.

Heute kam jemand die Anlage abholen und testet sie in meinem Beisein mit einer von ihm mitgebrachten CD. 20 Sekunden lies er laufen, dann schaltete er die Anlage aus, bezahlte mich und ging mit der Anlage.

Jetzt (2h später) will er die Anlage zurück geben weil sie angeblich nach dem 2 oder 3 Song nicht mehr weiter abspielt. Dies war, als ich sie getestet habe, nicht der Fall. Ich sagte das ich die Anlage nicht zurücknehmen werde, weil sie bei mir funktionierte und er sie auf dem Transport auch beschädigt haben könnte.

Jetzt droht er mir ("ich weiss jetzt wo sie wohnen, sie werden schon sehen was sie davon haben..."). Ich sagte darauf hin das ich mich bedroht fühlte und er sagte, das er damit bloss meinte er werde mich anzeigen.

Ich bin total in Panik. 1) weil er mir gedroht hat und ich als Frau alleine wohne und 2) das ich die Klage aus irgendeinem Grund verlieren könnte, wenn der mich anzeigt. Aber bei mir lief die Anlage wirklich einwandfrei. Dafür haben ich allerdings keine Zeugen, genauso wenig wie für die Kaufabwicklung und seinen Test vor Ort.

Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

eBay, Kleinanzeigen, Garantie, Privatkauf, Rückgaberecht
ebay - Privatkauf - minderjährige bei Ebay (Rechtsfrage)

Hallo leute, ich verkaufe gerne und oft auf ebay. leider sind mir 2 Käufer, bei 2 verschiedenen artikeln mit ein und der selben Ausrede gekommen. " Das angeblich ihre Kinder das gebot gesetzt hätten und sie nun gerne vom Kauf zurücktreten möchten! "

Es sieht wohl so aus das sich das ganze immer mehr häuft bei ebay, oder als passende ausrede genutzt wird. (meiner meinung nach) um rücktritt des Kaufes zu gewähren!

Ich habe derzeit noch mit 1 Person ärger, diese überweist mir kein Geld (Ebayfall ist offen) und möchte auch anscheinend keinen Schadensersatz zahlen!

Unter jeden meiner Artikel steht ausdrücklichst, das spaßbieter mit einem schadensersatz von 30% rechnen können, oder anwaltspost!

Jetzt möchte ich von euch wissen, kein Schwachsinn oder gerate wie ist die Sachlage! Ich bin stark der vermutung das dies als ausrede genutzt wird um den Artikel nicht kaufen zu müssen, man kennt das ja Man sieht einen artikel bietet schnell drauf und hat eben mal die artikelbeschreibung nichtg gelesen oder irgendwas passt einem dann doch nicht!

Ich werde dem Käufer einen Brief senden vermutlich wenn da nichts mehr kommen sollte. angeblich hat der 12 Jährige sohn geboten. (hatte dem käufer bereits mehrere mails geschrieben wo mein geld bleibt - keine antwort erst bei eröffnung des ebayfalles. sieht für mich stark nach einer ausrede aus!)

Kinder, Rechtsanwalt, Recht, eBay, Auktion, minderjährig, Privatkauf, Rechtsschutz
Privater Ebay-Verkauf: Wann sollte Käufer spätestens einen Schaden reklamieren?

Hallo.

Folgender Sachverhalt. Ich habe ein Elektrogerät privat bei Ebay verkauft. Vor dem Versenden nochmal das Gerät durchgetestet, sicher ist sicher. Wie meist üblich bei privaten Auktionen, wurde bei dieser Auktion Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen (was natürlich nicht gilt, wenn das Gerät bereits direkt bei Erhalt nicht funktioniert und es nicht als defekt angeboten wurde).

Ca. 5 Wochen, nachdem der Käufer das Gerät bekommen hatte, meldet er das Gerät sei defekt geliefert worden und er sei nicht früher dazu gekommen, es zu testen.

Nun die Frage. Gibt es so etwas wie Fristen bei Privatverkäufen, wann ein angeblich bei Erhalt defektes Gerät spätestens reklamiert werden sollte?

Ich denke, wenn er sich 2-3 Tage Zeit läßt bis er das Gerät auspackt und ausprobiert - gut. Aber 5 Wochen danach? Sollte es das Problem des Verkäufers sein, wenn der das Gerät solange rumstehen läßt, ohne es mal zu prüfen?

Meine Vermutung ist eher, dass das Gerät nun nach 5 Wochen Gebrauch den Geist aufgegeben hat und der Käufer es nun so darstellt, als hätte ich ihm ein defektes Gerät geschickt. Tut mir natürlich schon leid und würde mich selber auch ärgern, aber ich denke doch, durch den Ausschluß von Gewährleistung sollte den Verkäufer nach dieser Zeit das nicht mehr interessieren, oder? Das Gerät lief lange bei mir reibungslos. Also Schrott, der gerade mal so funktioniert, habe ich ihm sicher nicht angedreht (was bei Ebay ja leider gelegentlich passiert).

Wo liegt hier die Beweislast oder gibt es da sogar evtl. Urteile, dass private Käufe unmittelbar nach Erhalt zu prüfen sind?

Danke im Voraus und Gruß

eBay, Privatkauf, Schaden
Kann ich Auto bei Privatkauf zurückgeben?

Hallo,

ich habe vor 2 Tagen ein Auto für 1500 € gekauft, welches beim fahren leichte geräusche macht. Diese Geräusche, sagte der Privatverkäufer, seien wahrscheinlich von einem defekten Radlager, das nur maximal 100€ in der Reparatur kosten würde.

Sehr naiv und überzeug vom guten Angebot habe ich das Auto dann gekauft und bin gestern in die Werkstatt gefahren. Dort wurde mir leider gesagt, dass das Getriebe an den Geräuschen schuld ist und auf jeden fall in nächster Zeit überholt oder neu gemacht werden müsste. Die kosten betragen ca 1000-1500 €. Der Rat der Werkstatt war, das Auto sofort zurück zu bringen, oder einen Preisnachlass mit dem Verkäufer zu verhandeln.

Das Auto könne ich in jenem Fall wieder umtauschen, so der Meister in der Werkstatt. Leider hat der Verkäufer seit dem Kauf nicht mehr erreichbar und im Kaufvertrag steht außerdem noch die Klausel: "Das Fahrzeug wurde als Privat verkauft. Gebe keine Garantie oder Recht auf Rückgabe! Fahrzeug wurde besichtig und probegefahren! Auch keine Garantie: Nachfolgend entstehende Schäden" Dieser Vertrag wurde verwendet: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Was mir noch einfällt: im Vertrag sind keinerlei Defekte vom Auto aufgelistet.

Jetzt meine Frage: Hat der Werkstattmeister recht? oder hat der Verkäufer sich mit dem Vertrag genügend abgesichert? Der Werkstattmeister meinte, dass bei groben Mängeln wie z.B. einem defekten Getriebe immer ein Rückgaberecht bestehen würde.

Momentan ist das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen und ich kann ihn leider nicht erreichen, um wenigstens mit ihm darüber zu reden. Übrigens ist der Vorbesitzer nicht der Verkäufer, da das Auto über "den Freund der Schwester läuft" ......

Langsam habe ich das Gefühl dass der "Verkäufer" genau so übers Ohr gehaun wurde wie ich und das Auto einfach schnell weiter verkaufen wollte...

Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten noch mit dem Verkäufer zu verhandeln, falls er durch seinen Vertrag abgesichert ist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten... Das kaputte Getriebe bricht mir finanziell total das genickt und ich weiß nicht was ich noch machen kann...

Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht
Ebay Verkäufer hat mich betrogen Tadelloser Zustand =Löcher und Schaden an der Snowboardjacke

Hi Jungs , ich habe gestern die Snowboardjacke erhalten ,die ich durch einen Privatverkäufer beim Ebay gekauft habe und mich gefreut aber es war doch so eine Enttäuschung.Vor meinem Gebot habe ich den Verkäufer kontaktiert und mich über den Zustand der Jack informiert sein Zitat "die jacke ist in einem tadellosem zustand. keine löcher oder ähnliches" es stand das leider nicht in seinem Angebot es stand nur die Eigenschaften der Jacke keinerlei der Zustand und Benutzung

danach habe ich mich sofort den Verkäufer und Ebay informiert einen Fall geöffnet und Der Verkäufer behauptete dass ich die Löcher und Schaden zugefügt habe Ebay hat sich entschieden dass ich Wegen Banküberweisung keinen Käuferschutz hatte könnten Sie mir gar nichts erstatten aber der Verkäufer hat nur eine Zahlungsmöglichkeit angeboten ! Ich wende mich an die Polizei aber was kann man tun ich fühle mich richtig verarscht und betrogen ,gelogen Seine Emails sagten immer Kaum getragen Keine Löcher und Schaden es beweist sich automatisch warum er mir das verheimlicht hat und den Zustand nicht im Angebot geschrieben hat und es waren 2 BIlder ,die er mir per Email geschickt hat es war leider nichts zu erkennen schlechte Qualität ! es wundert mich ja nicht

der Anwalt kostet 50-70 Euro und wie viel kostet es anzuzeigen die Jacke kostete 60 Euro es lohnt sich nicht für die juristische Wege auszugeben aber ich fühle mich echt betrogen und allein in dieser Sache

also ich suche einen guten Rat oder Ähnliche Fälle vielleicht kann man ihn immernoch Wegen Betrug und Beschuldigung anzeigen ????

Ich bedanke mich bei allen im Voraus ,die mir helfen wollen

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Betrug, Recht, Anwalt, eBay, Gericht, Anzeige, Jura, kaeufer, Privatkauf
Käufer will roller zurückgeben-darf er das?

Hallo,ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann.habe schon speziell nach einem rechtsforum gesucht aber nichts gutes gefunden.Also folgendes :

Ich habe einer freundin von mir (oder eher bekannten) meinen roller verlauft. Vereinbart waren 400 euro. Es handelt sich um einen Kauf von privat zu privat.Ich habe einen kaufvertrag aufgesetzt, jedoch ohne hinweise auf rückgabe o.ä. Ihr vater ist kfz menchaniker un hat sich das ding vorher angesehn und alles für gut erklärt. Jetzt nach ca 1 woche meinte sie der roller würde ab und zu spinnen und plötzlich langsamer laufen also max. 20 km/h (ist ein 50ccm).Okay,ich dachte er stand ein jahr bei mir im keller,also wirds sicher daran liegen. Will ich mal nett sein un sage ich übernehme die reperaturkosten und danach bekommt sie ihn wieder und hat keine extrakosten für sich. ABER: sie meint jetzt sie hätte einen billigeren markenroller gesehn,den sie lieber kaufen würde, da sie auch vor allem meint der roller würde spinnen weil er eben kein markenroller ist. Ich kann doch nicht mehr tun als die kosten zu übernehmen???Hat sie überhaupt ein rückgaberecht da es sich um privat handelt?Ich habe den roller im guten gewissen verkauft, und denke eben dass er etwas spinnt weil er über ein jahr stand...was kann ich tun?wäre super wenn mir jemand helfen könnte der sich damit ein wenig auskennt.

liebe grüße

Kaufvertrag, Privatkauf, Roller, Rückgaberecht

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