Gebrauchtware statt Neuware bekommen?

4 Antworten

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Auch, wenn es ein privater Verkäufer ist – die Ware ist nicht so wie beschrieben. Und „gebraucht“ statt „neu“ stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Der Verkäufer soll sich mal mit §434 BGB bekannt machen. Der gilt auch für ihn, und er kann das auch nicht ausschließen mit irgendwelchen Formulierungen. Die Portokosten hat er zu tragen, er muss die gesamte Summe überweisen.

Und: Eigentlich ist er im Lieferverzug. Er hat nicht das geliefert, was er beschrieben hat. Sprich: Du könntest von ihm die Lieferung einer neuen Ware verlangen. 

das ist einer der gründe warum ich nichts mehr bei ebay kaufe. sorry. Hier wird immer irgendwie gewerblich / privater Verkauf vermischt.

Eigentlich steht dir 100 % Rücknahme zu.

Wenn die Ware per Sofortkauf bei einem Gewerblichen Händler gekauft wurde (keine Versteigerung) hast du 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht.


Ratefuchs007  25.09.2021, 07:43
Wenn die Ware per Sofortkauf bei einem Gewerblichen Händler gekauft wurde (keine Versteigerung) hast du 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht.

Fast:

Man hat bei einem Gewerblichen immer 14 Tage Widerrufsrecht, egal ob Sofortkauf oder Auktion.

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Wenn der Artikel nicht so ist, wie beschrieben, dann kannst du doch
wirklich neue anfordern, war das gewerblich oder privat?


george4321 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 07:26

Er ist ein privater Verkäufer. Das habe ich erst nach der Zustellung gemerkt weil ich selten online etwas kaufe

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Habe ich hier Rechte als Käufer?

Natürlich:
Bei einem als neu angegebenen Artikel kannst Du auch einen neuen Artikel erwarten.

Soll ich die Versandkosten zahlen?

Da wird Dir jetzt nichts anderes übrigbleiben, da Du eine Rücknahme beantragt hast, anstatt einen Käuferschutzfall zu eröffnen.

Bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung hast Du nämlich bei jeder Bezahlart Käuferschutz.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Aber jetzt sitzt wohl der Verkäufer am längeren Hebel, zumindest was eBay angeht.

Du kannst den richtigen Artikel aber selbstverständlich zivilrechtlich einfordern oder einklagen, die Verkäuferdaten hast Du ja.