Ich habe vor kurzen ein Auto von Privat gekauft. Bei der ersten Probefahrt fing es beim Gasgeben an zu blubbern und die Motorkontrolllampe ging an. Der Verkäufer sicherte mir zu, dieses binnen einer knappen Woche zu beheben. ( Abgasrückventil ) Bei der zweiten Probefahrt, die dann auch etwas länger war, fuhr es ohne Probleme, somit stand der Kauf fest. Bei der Heimfahrt, ging dann allerdings die Motorkontroll- Lampe wieder an und ich rief den Verkäufer an, wir machten einen Termin, zudem ich pünktlich war aber "sein Schrauber" wollte bzw. wusste nichts davon und machte Feierabend und ich durfte wieder Heimfahren. Bin dann einen Tag später zur Werkstatt um mir auch Rat zu holen, weil es von der Innenraumlampe tropfte und der Himmel sehr feucht war. Werkstatt stellte fest, das die Frondscheibe zu hoch eingesetzt wurde und unten rechts lose ist. Dann wurde der Fehler auch noch ausgelesen. AGR -Flussrate und Komunikation- Kombiinstrument- Motorsteuergerät. Natürlich folgte eine Anruf zum Verkäufer, er holte ihn an einem Freitag und brachte ihn mir am Sonntag. Mit den Worten, die Scheibe zu einem späteren Zeitpunkt vernünftig einzusetzten alles andere wäre jetzt in Ordnung. war es aber nicht! Er war los, ich zur Arbeit und es leuchtete nun gar nicht mehr diese Motorkontrolllampe, er ging mir aus, startete aber wieder und das blubbern war auch wieder da. Ich am Montag wieder zur Werkstatt, die sagten, er hätte nur die Lampe abgeklemmt vermutlich, durch Tachoentnahme, denn im Motorraum war nichts zu ersehen, das da irgendetwas passiert war. Kann ich unter diesen Umständen, das Auto unter dem Grund: Verkauf unter falschen Tatsachen zurück geben?