Privatkauf über Facebook ohne Vertrag
Hey, Ich kaufe mir die Tage nen gebrauchten Laptop von privat übers Internet. Es ist über keine Verkaufsseite, sondern lediglich über eine Facebook Verkaufsgruppe.
Angenommen ich überweise das Geld & die Ware kommt nicht: In wie weit kann ich mich rechtlich auf den Facebook Chat-Verlauf stützen?
Paypal hat der gute Mann leider keins. Gibts es andere Mittel & Wege da eine Lösung für beide Seiten zu finden?
Gruß
5 Antworten
Rein rechtlich gesehen:
Ein Vertrag ist zustande gekommen. Dazu muss man nichts schriftlich festhalten. Die Konversation über Facebook dient trotzdem im Falle eines Gerichtsverfahrens als Beweis, dass zwischen euch wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist. Das bedeutet, du bist verpflichtet zu zahlen, er ist verpflichtet, dir den Laptop zu schicken.
Das rechtliche mal außen vor:
Ich würde dir nicht empfehlen, das per Post zu machen. Bei Käufen über FB, ebay Kleinanzeigen oder ähnlichem sollte man kein RIsiko eingehen, sondern die Ware abholen und erst dabei bezahlen. Nur so bist du auch rein tatsächlich auf der sicheren Seite. Denn was nützt es dir, wenn du einen rechtlichen Anspruch auf Lieferung des Laptops hast, aber ihn trotzdem nicht bekommst, beispielsweise weil du nicht an den Verkäufer herankommst weil er sich hinter einem Fake Account versteckt oder weil er pleite ist und bei ihm nichts zu holen ist. Daher: Geh auf Nummer sicher und hol den Laptop ab und bezahle erst dann.
Abholen, über FB kauf ich nie wieder über POSTWEG
Der Chatverlauf reicht aus und wie kommst du darauf, dass kein Vertrag besteht? :) Natürlich, der Vertrag kommt zutande, sobald es 2 kongruente Willenserklärungen gibt. Wenn ihr euch also über Preis und Ware einig seid und du bezahlt hast, ist er dir was schuldig.
Wie du das aber durchsetzt ist wieder eine andere Frage :)
Er existiert schon. Wir sind beide Djs und haben uns über ne DJ-Tauschbörse gefunden. Ich kenne sein Dj synonym schon etwas länger & sein facebook profil erweckt einen seriösen Eindruck. Abkaufen tu ich ihm sein altes Macbook für 350€. Das Geld ist jetzt auch nicht die Welt, aber sicher ist sicher. Fakt ist, er ist eine existente Person. Also kann ich auf den Verauf schon was geben oder?
Du kannst schon nachweisen, dass ein Kaufvertrag besteht. Die Durchsetzung deiner Ansprüche kann allerdings sehr aufwendig werden und auch ins Leere laufen. Ich würde es nicht riskieren.
ihr könntet abmachen, dass er versichert verschickt!
Also wenn wir uns beide schriftlich auf Betrag X geeinigt haben und ich das Geld überwiesen habe, ist er verpflichtet die Ware zu liefern oder mein Geld zurückzugeben?
Hast du dafür zufällig nen Gesetzesauszug?
Will auf der sicheren Seite sein ;)