Huhu,

ich hab eine Frage bezüglich Privatkäufe bei Ebay. Jeder Privatverkäufer gibt die Klausel "Rückgabe ausgeschlossen", "Keine Rücknahme" etc an. Zieht diese Regel in jedem Fall? Was ist wenn der Verkäufer Fehl- oder Falschangaben macht? Bin ich als Käufer verpflichtet eventuelle fehlende Angaben zu erfragen oder habe ich das Recht bei absichtlich oder aus Nachlässigkeit verschwiegenen Mängeln trotzdem eine Rückgabe zu erreichen?! Mich verwirren einfach Zusätze wie "Neu" und "Neu - Sonstige", da bei zweitem ja schon allgemein erklärt wird, dass es sich um B-Ware handelt.

mfg :)