Kann der Verfasser einer Autobiografie verklagt werden, wenn er Personen aus seinem Umfeld gegen ihren Willen oder ohne ihr Einverständnis darin erwähnt? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Nur wenn er die Person oder die Personen negativ darstellt? Oder kann der Autor denjenigen oder diejenigen ohne jegliche Konsequenzen in seinem Buch verewigen, wenn er einfach die echten Namen durch fiktive ersetzt?

Danke für jede Antwort, die mir da weiterhilft! :)