Handel mit Produkten online welche Einkunftsart?

Okay ich habe meine Frage nochmal bearbeitet, da es etwas schwer zu verstehen war ^^´ (die vorherige ungenaue Formulierung war eher, damit man nicht herausfindet, welche Firma/welchen Onlineshop ich damit meine)

Also, zu welcher Einkunftsart laut ESt gehört es, wenn ich:

  • bei einem Online Portal bei einer Firma eine Pflanze beziehungsweise eher Pflanzensamen kaufe
  • diese Firma das Geld nimmt und davon auf einer Plantage oder Farm diese Pflanze für mich anbaut, pflegt usw.
  • diese Firma dann meine Pflanze zu einem höheren Verkaufspreis als damals mein Samen-Einkaufspreis war für mich verkauft
  • und ich aus diesem Verkauf (der komplett durch die Firma abgewickelt wurde, ich hab die Pflanze nie gesehen, berührt, irgendwas, ich weiß auch nicht wer die Pflanze verkauft hat) ein Entgelt erhalte

Ich weiß es ist wirklich kompliziert und unverständlich -^-

Laut der Firma selber kauft man nicht die Pflanze, sondern die Dienstleistung, dass sich um die Pflanze gekümmert und sie für dich verkauft wird, aber zeitgleich gelten die Pflanzen als Produkte, also alles ziemlich verwirrend

Ich hoffe aber jetzt ist es etwas klarer.

Ich weiß nicht ob die Pflanze mein Eigentum wird, oder ob sie der Firma gehört der ich Geld gegeben habe oder dem Typen, auf dessen Feld die Pflanze wächst. Aber zumindest bekomme ich diese Pflanze nie, ich zahle Geld damit die Pflanze gemacht wird und bekomme Geld für die fertig verkaufte Pflanze.

Lg

Online-Shop, Recht, Einkommen, Einkauf, Handel, Onlinehandel, Einkünfte, Wirtschaft und Finanzen
Inkassounternehmen schickt Briefe an alte Adresse?

Hallo,

ich habe einen sehr speziellen Fall.

Ich habe soeben eine Bestellung bei Otto tätigen wollen und als ich mich dann anmelden wollte, habe ich gesehen, dass mein Account geschlossen ist, weil ein offener Betrag nicht beglichen wurde und meine Daten jetzt bei einem Inkassounternehmen liegen.

Allerdings wusste ich nicht dass eine Rechnung fällig war, da ich keine Zahlungserinnerung noch sonstiges bekommen habe (ich habe per Rechnung bestellt und vergessen zu zahlen). Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Rechnungsadresse noch eine ganz alte Adresse ist, wo auch keiner mehr wohnt.

3 Tage nach meiner ersten Bestellung habe ich auch nochmal etwas auf Rechnung bestellt und habe dann per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die Rechnung bekommen, die ich dann auch direkt beglichen habe. Ich verstehe aber nicht, wieso ich denn bei meiner ersten Bestellung keine Zahlungserinnerung per Mail bekommen habe. Mir ist bewusst, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind für eine Zahlungserinnerung, aber trotzdem fand ich das merkwürdig.

Ich nehme nun an, dass das Inkassounternehmen einige Briefe an die alte Adresse geschickt hat. Das kann ich aber nicht bestätigen weil ich ja selbst keine an meine richtige Adresse bekommen habe, welche ja die Lieferadresse ist. Wie hoch die Rechnung ist, weiß ich nicht, da das ganze noch vor dem 01.10.2021 passiert ist. (Ende Juli 21)

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. In den AGB habe ich jetzt nichts gefunden, dass man bei Adressänderungen o.ä. verpflichtet ist, diese auch sofort mit anzugeben.

Wie gehe ich am besten vor, kennt sich jemand etwas besser mit dem geltenden Recht aus? Dass ich die Rechnung begleichen möchte steht außer Frage, aber ich finde es jetzt blöd, dass ich davon keine Kenntnis hatte, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

Danke euch.

E-Commerce, Online-Shop, Recht, AGB, BGB, HGB, Inkasso, E-commerce Recht
Hartnäckig weiterhin nicht reagierendem Ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer schreiben?

Mein Problem ist wie folgt: Auf Ebay Kleinanzeigen habe ich nach einem spezifischen Teddybären gesucht, da der Sohn eines Bekannten seinen verloren hat. Der Teddy ist schon seit Jahren eingestellt und nicht mehr offiziell käuflich erhältlich. Doch siehe da; Ebay Kleinanzeigen kommt wie der Retter in Not, denn eine Verkäuferin, und wirklich die einzige, verkauft genau so einen Teddy!!

Jedoch gab sie an, dass man ihn nur abholen kann, aber die Distanz war zu weit; für einen Teddy wollte ich nicht so viel Sprit opfern. Aufgeben kam für mich aber nicht in Frage und so versuchte ich mein Glück und fragte die Verkäuferin so freundlich wie möglich, ob denn Versand nicht doch möglich wäre. Wenn nicht, hätte sie das nur schreiben müssen und ich hätte das akzeptiert, wenn auch enttäuscht.

Doch sie stimmte zu, hob den Preis für den Teddy an (aber beschweren konnte ich mich nicht, ich BRAUCHTE diesen Teddy ja) und meinte, wenn ich ihr einen A4 Umschlag zuschicke, schickt sie mir den Teddy.

Alles schön und gut, wollte jedoch noch den Aspekt der Bezahlung klären und eventuell wissen, wie schwer der Teddy ist, damit ich gleich die passende Briefmarke dazu schicken kann. Und da fing es an; die Verkäuferin antwortete ewig nicht. Klar, nicht jeder ist 24/7 am Handy auf Ebay, um sofort Nachrichten zu beantworten, aber es kam tagelang nichts zurück. Den Umschlag schickte ich dann trotzdem ab mit einem Zettel innen, auf dem stand, dass sie mich doch bitte auf Ebay kontaktieren solle, da meine Versuche ja unerwidert blieben. Dann schrieb ich ihr auch noch zweimal separat auf Ebay, aber nichts. Keine Reaktion.

Ich meine, klar, eine Meinung kann sich ändern und sie will ihn vielleicht doch nicht versenden (auch wenn sie wirklich nichts weiter tun muss, als den Teddy in den Umschlag zu packen und diesem zur Post zu schaffen; Adressen und Briefmarke sind bereits aufgeklebt). Aber kann man sich da nicht wenigstens mal melden?

Meine Frage, nach diesem unnötig langen Roman, ist, ob ich denn die Verkäuferin noch weiter löchern soll oder ob das einfach nur absolut nervig und eventuell unhöflich ist, wenn ich da die ganze Zeit schreibe? Aber wenn sie nicht reagiert, was bleibt mir dann schon anderes übrig :(

Online-Shop, kaufen, Kleinanzeigen, Verkauf

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