Geschwister haben Unsinn getrieben, online bestellt und nicht gezahlt. Konsequenzen?

6 Antworten

Ein Kind ist nicht voll geschäftsfähig, die anderen zwei haben mal eben die Mutter in den Ruin getrieben.

Die kommt da nur raus, wenn sie den Identitätsdiebstahl anzeigt.

Sollte sie das können, gilt für die Kinder „Aua macht schlauer“.

Sie hat 2 Möglichkeiten.

  • Eigene Kinder verklagen
  • Bezahlen und die Schuld auf sich nehmen

Höchstwahrscheinlich ist sie negativ in der Schufa.

Selbstständig und erwachsen sind sie wohl nicht wirklich, sonst könnten deine Geschwister Ihre Rechnungen selbst bezahlen und würden nicht deiner Mutter das Geld stehlen. Die Schulden deiner 17 Jährigen Schwester hat rechtlich deine Mutter zu tragen. Deine älternen Geschwister haben jetzt Schulden und werden diese verantworten müssen. Trotzdem sollten alle drei die Schulden selbst bezahlen, nicht deine Mutter.

Je nachdem wie einsichtig deine Geschwister sind, könnte deine Mutter das Geld vorstrecken und Sie arbeiten es wieder ab. Ich fürchte, gegeben was du geschrieben hast, dass deine Geschwister sehr verwöhnt sind und daher dieser sehr hart wird.

Vor allem weil deine Geschwister das schon häufiger gemacht haben (50 Mahnbriefe) ist es notwendig, dass Sie lernen, dass ihr falsches Verhalten unangenehme Konsequenzen hat. Ich denke die beste Konsequenz ist, dass deine Mutter Ihnen kein Geld mehr gibt (kein Taschengeld) und deine Geschwister Geld verdienen müssen um Ihre Schulden abzubezahlen. Zum einen ist es wohl gerechtfertigt, dass Sie ihre eigenen Einkäufe selbst bezahlen müssen, zum anderen müssen Sie lernen, dass Geld einen Wert hat. Das lernt man nur indem man dafür Arbeiten muss.


freedom24  13.04.2022, 23:00
Die Schulden deiner 17 Jährigen Schwester hat rechtlich deine Mutter zu tragen

Sippenhaft gibt es in Deutschland seit über 70 Jahren nicht mehr.

flyingBlub  13.04.2022, 23:10
@freedom24

Na das habe ich auch nicht gemeint. Lass mich aber gern belehren, wenn Eltern nicht für Ihre Kinder haften.

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Der Taschengeldparagraph ermöglicht es Minderjährigen, im Rahmen ihres Taschengeldes ohne das elterliche Einverständnis Geschäfte zu tätigen. Betroffen sind Minderjährige, die über 7 und noch nicht 18 Jahre alt sind, da diese beschränkt geschäftsfähig sind.

freedom24  13.04.2022, 23:11
@flyingBlub
Lass mich aber gern belehren, wenn Eltern nicht für Ihre Kinder haften.

Das tun sie natürlich nicht, auch wenn manches Baustellenschild das behauptet.

flyingBlub  13.04.2022, 23:16
@freedom24

Direkt auf dem zweiten Absatz.

"Generell haften Eltern nur dann für die von ihren Kindern verursachten Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Beaufsichtigen die Eltern ihr Kind hinreichend und entwischt es trotzdem, sind sie für die Folgen von dessen möglichem Fehlverhalten nicht in der Haftung."

Haften ja doch für Ihre Kinder, haben wir beide was gelernt. Ist wohl frage des Gerichts rauszufinden, ob hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Aber ob die Mutter das machen wird bezweiflich ich ja.

freedom24  13.04.2022, 23:21
@flyingBlub
Ist wohl frage des Gerichts rauszufinden, ob hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde

Das ist nicht schwer rauszufinden. Eine 17 jährige muss man nicht permanent beobachten um sicher zu gehen, dass sie nichts online bestellt.

Answer1234567  14.04.2022, 01:03
@flyingBlub

Die Aufsichtspflicht ist hier ohne Zweifel nicht verletzt. Das würde nämlich eine Pflicht der Mutter zur Überwachung sämtlicher Aktivitäten des Minderjährigen voraussetzen. Bei einem geistig gesunden 17-Järhigen vollkommen abwegig, wird entsprechend auch von keinem Gericht gefordert.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist immer im Einzelfall darzulegen und zu beweisen. Keine Regelannahme.

flyingBlub  14.04.2022, 08:45
@Answer1234567

Ja ich glaub auch nicht, dass das hier der Fall war. Wahrscheinlich ist die Mutter nicht rechtlich in der Pflicht, aber praktisch ändert das sicherlich wenig. Denke nach wie vor mein Ratschlag die Kinder arbeiten und zahlen zu lassen, ist eigentlich ganz sinnvoll.

Answer1234567  14.04.2022, 18:55
@flyingBlub

Die "Kinder" haften hier ohnehin selbst. Entsprechend sollen sich die Gläubiger auch direkt an diese wenden. Die Eltern können dann für die Begleichung der Schulden immer noch ein Darlehen geben. Aber ob das hier sinnvoll ist?

Sollte die Mutter irgendwas tun, 

Ja, den Gläubigern mitteilen, dass sie nichts bestellt hat.

Sie haben auf den Namen der Mutter bestellt, die Mutter hat allerdings den Vertrag nie abgeschlossen.

Die Kinder haben als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt, die Mutter hat ihnen das eindeutig untersagt, der Geschäftspartner kann sich nunmehr an die Kinder als Vertreter ohne Vertretungsmacht wenden und versuchen das Geld von denen zu bekommen.
Die Mutter sollte dringend mit den Gläubigern reden und die ganze Sache klären. Ggf. auch mit Hilfe eines Anwalts. Die Gläubiger können noch versuchen ein zuklagen, doch das wird bei der Mutter nicht funktionieren wenn nie ein Kaufvertrag zustande kam.

Nebenbei... die beiden Volljährigen würde ich rauswerfen. Und anzeigen. Zusammen mit dem 17 Jährigen.