praktische Prüfung Ausbildereignung - Unterweisungsentwurf - Kauffrau für Bürokommunikation

Liebe Community,

so langsam bin ich echt verzweifelt. Ich beginne bald ein Lehrgang zur Ausbildereignung und muss anschließend die Prüfung dazu ablegen.

Mein Problem: es ist wirklich wenig Zeit. Der Lehrgang geht nur 2 Wochen (Vollzeit) und gleich im Anschluss daran (3 Tage später) habe ich schriftiliche und praktische Prüfung.

Ich hätte gern jetzt schon angefangen mit dem Unterweisungsentwurf, leider fehlen mir noch eine wichtige Infos, die ich sicherlich erst im Lehrgang bekomme.

Zuerst hatte ich mich für den Unterweisungsentwurf für das Thema Personalauswahl entschieden. Jetzt habe ich aber gemerkt, dass das doch ziemlich umfangreich ist und man eher Themen aus dem ersten Lehrjahr nehmen soll.

Ich habe überlegt eines der folgenden Themen zu wählen: - Eingangsrechnung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen - Seminare vorbereiten (Einladungen verschicken, Raum buchen, Raumausstattung usw.) - Bearbeitung Eingangspost

Welches Thema wäre eurer Meinung nach am besten geeignet? Habt ihr weitere Themenvorschläge?

Mich nervt es, dass man überall im Internet unterschiedlice Angaben findet: die einen schreiben, man soll ein leichtes Thema nehmen, denn es kommt ja auf die Wissensvermittlung an, andere schreiben wiederrum die Prüfungskommission möchte "bespaßt" werden und haben von den einfachen Themen die Nase voll, da zu oft gehört.

Und wie soll die Präsentation aussehen? Ich würde das so als Powerpoint vorbereiten und vortragen, wie wenn der Azubi vor mir sitzen würde...kann ich für den Azubi auch irgendwelche Checkliste oder Arbeitsblätter vorbereiten?

Über eine Antwort wäre ich soooo froh! Danke!!!

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Bedeutet das, dass man nicht durchfallen kann? Bitte helft mir. Danke! :)

Hallo Leute, ich mache zur Zeit einen Fachlehrgang zum "Rettungsdiensthelfer/Rettungshelfer" (die Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland, in Bayern z.B. nennt man ihn RDH [Rettungsdiensthelfer]) jedenfalls haben meine Kollegen und ich in ein paar Wochen Prüfung. Letztes mal hat uns der Chef-Ausbilder des Landkreises gesagt, dass man bei diesem Lehrgang nicht einmal eine Prüfung bräuchte, dies obliegt dem jeweiligen BRK Kreisverband wie sie das handhaben.. Aber er meinte man kann die Ausbildung "bestehen" oder "nicht bestehen", wenn man sie besteht dann kann man innerhalb von 3 - 3 1/2 Jahren die Weiterbildung zum RS (Rettungssanitäter) absolvieren, also ohne die Theorie-Ausbildung, dann nur mit dem Wachen- und Klinik-Praktikum und der Abschlusswoche. Aber wenn man sie nicht besteht wird das BRK uns den RDH nicht aberkennen, also wir dürfen uns danach trotzdem "RDH" nennen, aber der KV wird uns nicht ohne noch einmal die 150-stündige Theorie-Ausbildung auf den RS-Lehrgang lassen, also man müsste theoretisch wieder die gesamte Ausbildung ERFOLGREICH absolvieren, eher uns er Kreisverband auf die RS-Prüfung zulassen würde.

So viel zur Vorgeschichte... Meine Frage ist allerdings, bedeutet dass dann, selbst wenn man an (im Schlimmsten Fall angenommen) Theorie, und die beiden Praxis-Teile (1. Das Fallbeispiel und die HLW) scheitern würde und somit die Prüfung NICHT bestanden hat, dass man dann trotzdem RDH ist? Allerdings kann man ohne die erneuten 150-std. Theorie nicht die RS-Prüfung machen, stimmt das so wie ich das interpretiert habe?

Danke schon einmal im Voraus! :)

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