Gewerbeanmeldung als Student und trotzdem Kindergeld bekommen?

Sehr geehrte community,

Ich bin gerade mitten im Studium, um aber etwas mehr Geld zu verdienen nebenher, habe ich mir überlegt mit affiliate Marketing bei digistore24 anzufangen. Hierfür bräuchte ich aber ein angemeldetes Gewerbe. Nun habe ich mir überlegt ein Kleingewerbe zu starten um das ganze nebenher realisieren zu können. Ich habe nun im Internet aber verschiedene, verwirrende Quellen dazu gefunden: -Manche sagen, man bekommt sobald man das Gewerbe angemeldet hat kein Kindergeld mehr. -Manche sagen man muss weniger als 20std die Woche arbeiten um Geld zu bekommen und und und.

Jetzt wollte ich hierzu einfach mal verschiedene Fragen stellen und hoffen dass jemand hier eine Antwort darauf hat:

  1. Was kostet es ein Kleingewerbe anzumelden in Hessen (kostet es monatlich oder einmalig?)
  2. Muss ich sobald ich damit geld verdiene auch eine Steuererklärung, und und und abgeben ? Bzw. Konkreter, welchen Pflichten muss ich als Gewerbe nachkommen ?
  3. Kann ich trotzdem Kindergeld bekommen wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe ?
  4. Habe ich irgendwelche Einschränkungen: maximaler monatlicher Umsatz, maximale wöchentliche Arbeitszeit oder ähnliches als Student?
  5. Gibt es andere wichtige Sachen dabei zu beachten?

Würde mich freuen wenn jemand ein paar hilfreiche Antworten dazu hätte, ihr würdet mir wirklich wirklich unglaublich helfen !!!

Ganz liebe Grüße und euch ein schönen Abend SnAcKx

Geld verdienen, Affiliate Marketing, Recht, Gewerbe, Gewerbeschein, Hessen, Kindergeld, Student
Kindergeld bei Selbstständigkeit?

Hallo Leute, ich bin volljährig und gehe noch zur Schule. Nebenbei bin ich selbstständig im Online Marketing Bereich. Meine Frage an euch wäre jetzt, wie sieht es da mit dem Kindergeld aus? Und wie würde es aussehen, wenn ich selbstständig wäre und nicht mehr zur Schule gehe und Kindergeld beziehen möchte?

Soweit ich weiß, muss man sich dafür ausbildungssuchend melden, darf eine bestimmte Grenze was die Einnahmen angeht nicht überschreiten und ich glaube nicht mehr als 20 Stunden die Woche der Tätigkeit nachgehen, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Wie wird das mit den Stunden gehandhabt, wie muss man das nachweisen? Wenn man dann nun ausbildungssuchend gemeldet ist, neben der Selbstständigkeit, dann muss man sich doch auch logischerweise um eine Ausbildung kümmern oder eine Maßnahme antreten. Wie ist es, wenn ich aber nur der selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchte und nur 'vorübergehend' dieses Kindergeld beziehen möchte?

Ich möchte mich nämlich ein Jahr lang auf die Tätigkeiten konzentrieren und mir etwas aufbauen und dazu möchte ich mich von der Schule abmelden (bitte sagt jetzt nicht, dass das dumm wäre. Es ist einfach meine Entscheidung, bitte berücksichtigt das und kritisiert mich nicht sofort deswegen..) Ich bin einfach der Meinung, dass die Schule momentan für mich unnütz ist. Ich meine wieso muss ich etwas lernen und mich mit etwas beschäftigen, was ich nie im Leben brauche und was mich überhaupt nicht interessiert? Damit ich mein ganzes Leben später im Hamsterrad laufe und 50 Jahre lang einer Tätigkeit nachgehen muss, die mir nicht gefällt? In den letzten Monaten in denen ich mich über die Selbstständigkeit und das Unternehmertum informiert habe, habe ich mehr gelernt und bin mehr gewachsen, als in den ganzen letzten Jahren in der Schule. Weil ich etwas gefunden habe was mich erfüllt und mir Spaß macht und darauf möchte ich aufbauen.

Wenn es nach einem Jahr nicht klappt, dann habe ich mir versprochen, dass ich eine Ausbildung anfangen werde, von mir aus auch die erste die ich finde. Meine letzten Zeugnisse sind top, sodass ich mindestens eine 0815 Ausbildung finden müsste. Ich bin noch jung und ich bin nicht an irgendwas bestimmtes gebunden, also spricht doch gar nichts dagegen, es ein Jahr lang zu versuchen.

Ich wäre wirklich sehr sehr dankbar, über ein paar hilfreiche Antworten oder Tipps von Leuten die genau diese Erfahrung gemacht haben. Ich bedanke mich schon mal im Voraus! Und hoffe, dass sich den Text überhaupt jemand bis hierhin durchliest..

Selbständigkeit, Schule, selbstständig, Online-Marketing, Kindergeld, Unternehmen
Mutter zeigt sich nicht Kooperativ / Abzweigungsantrag Kindergeld?

Abzweigungsantrag Kindergeld Hallo community Ich habe noch nie im Leben Kindergeld bekommen, da ich im Kinderheim aufgewachsen bin. Nun wohne ich alleine und versuche Kindergeld zu bekommen, aber meine Mutter zeigt sich nich kooperativ und weigert sich den Antrag auszufüllen. Meine Frage jetzt ob das unter den untrigen Punkten fällt, vielleicht gibt es ja hier welche die was wissen.

Abzweigungsantrag ist ein Ausnahmefall

Kann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet. Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:

dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt
nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
seine Unterhaltspflichten bereits durch dich Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden
Kindergeld, abzweigungsantrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kindergeld