Mein Sohn ist 21, hat sich seit dem Abitur mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Die Kindergeldzahlung endete mit Schulabschluss. Nun ist er ausgezogen, hat keine Bewerbungen geschrieben, ist arbeitslos und hat deshalb Hartz IV beantragt. Dort wird nun erwartet, dass er bzw. ich auch Kindergeld beantrage.Termin zur Berufsberatung findet morgen statt. Ist Die Bundesagentur für Arbeit an diesem Termin verpflichtet, auf dem Formular "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" die Meldung dort zu bescheinigen ?Und steht mir/meinem Sohn Kindergeld zu, wenn er von nun an Bewerbungen schreibt? Ich möchte nichts zurückzahlen müssen. Danke