Kindergeld trotz 520 Euro Job?
Ich habe im Juni mein Abitur abgelegt und fange im Oktober an zu studieren. Aus diesem Grund haben meine Eltern beantragt, weiterhin Kindergeld für mich zu bekommen - was auch genehmigt wurde.
Um nun nicht die nächsten 3 Monate in der Luft zu hängen, würde ich gerne einem Minijob nachgehen, also einem 520 Euro Job.
Bekommen meine Eltern dann trotzdem noch Kindergeld, während ich diese Tätigkeit ausübe? Und was für Papierkram muss vorher gemacht werden?
3 Antworten
Die Eltern müssen das der Familienkasse mitteilen und nachweisen, aber der Minijob hat keinen Einfluss auf den Anspruch, selbst wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest.
Einkommen spielt im übrigen beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Im Internet findest Du eine Veränderungsmitteilung für die Familienkasse zum Ausdrucken.
Ja, bekommen sie. Die Tätigkeit geben sie bei der Kindergeldkasse an.
Das müssten doch eigentlich Deine Eltern wissen...
So weit ich mich erinnere (meine Kinder sind auch schon über 40 - da ist das mit dem Kindergeld schon länger her...), ist der Minijob in einem Bereich, dass das keine Auswirkungen auf das Kindergeld hat. Aber am besten fragt Ihr da bei der Familienkasse (oder wo auch immer das Kindergeld her kommt) nach. Dann bis Du auf der richtigen Seite!