Guten Morgen Folgende frage: Ich bin 18 und habe mich bereits im Jahr 2016 für das Jahr 2017 bemüht um einen Ausbildungsplatz. Ich habe mehrere Bewerbungen abgeschickt aber leider weder eine absage noch eine zusage Bekommen... Ich hatte nun vor, mein Kindergeld zu beantragen, dies kann ich erst wenn ich mich arbeitssuchend gemeldet habe . Wie mir bekannt ist muss ich nachweisen können das ich mich um einen Ausbildungsplatz bemüht habe. Das ist ja eigentlich kein Problem,da ich mich wirklich bemüht habe..aber da ich keine Antworten bekommen habe, gilt dies trotzdem? Kann ich meine geschriebenen Bewerbungsunterlagen einfach ausdrucken und das denen vom Arbeitsamt vorzeigen oder "reicht" das ihnen nicht? Ich danke im voraus