Hallo,ich habe vor kurzem für meine Pflegetochter einen Kindergeldantrag gestellt, welcher mir auch genehmigt wurde. Jedoch steht mir rückwirkend eine höhere Zahlung zu als von denen berechnet wurde. Auf telefonischer Nachfrage wurde mir das auch bestätigt und mir wurde mitgeteilt, dass ich doch einen Brief hinschicken soll mit der Bitte, um nochmalige überprüfung. Leider habe ich im eifer des Gefechts vergessen den Brief zu unterschreiben, ist der Trotzdem gültig oder soll ich den Brief nochmal unterschrieben nachreichen?Es steht lediglich drinnen, dass das Kind nachweislich seit Juni 2016 kindergeldrechtlich berücksichtigt werden kann und ich um Nachprüfung bitte. ( Da mir nur Mai 2017 bis Juli 2017 berechnet wurde)Was meint Ihr? Muss das Schriftstück unterschrieben sein?