Hallo, ich habe meine verkäuferausbildung im Juni fertiggemacht und danach zwei Monate bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet. Nun hat mir mein vorheriger Arbeitgeber nachträglich angeboten das dritte Jahr zur Einzelhandelskauffrau zu machen. Meine Frage, kann ich erneut Kindergeld beantragen, da es sich ja hiermit um eine Weiterführung im selben Betrieb handelt?