Ich habe mir eine Ersatzfelge für einen E-Scooter online gekauft. Diese lag nun knapp 3 Monate im Keller. Als ich sie nun einbauen wollte, merkte ich, dass sie einen Gussfehler hat und ich sie nicht einbauen kann. Der Verkäufer will sie aber nicht zurücknehmen (reparieren oder austauschen) und beruft sich auf § 377 HGB. Die Antwort auf meine Reklamation war: "Hallo Herr ..., nach § 377 HGB, haben Sie Möglichkeit binnen 14 Tagen den Artikel zu prüfen und ggf. zu tauschen oder zu reklamieren. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich."

Wie kann das sein, ich dachte es gäbe regulär 2 Jahre Gewärleistung?