Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines Kaufvertrages. Ich habe vor knapp 2 Wochen ein gebrauchtes Auto (BMW 330 ci) bei einem Händler gekauft. Mit Scheckheft usw. da das Scheckheft aber noch der Vorbesitzer hatte der sich in dem Moment im Urlaub befand, wurde im Kaufvertrag hinterlegt, dass das Scheckheft sofort nachgesendet wird wenn der Händler es erhalten hat. Jetzt hat er mir jedoch gesagt das er es nicht bekommen würde und trotzdem will er nicht vom Preis herruntergehen. Was in meinen Augen aber so sein müsste, da ein BMW ohne Scheckheft lange nicht so viel Wert ist wie mit Scheckheft. Hat vielleicht jemand eine Ahnung was das beste wäre, wie ich dagegen vorgehen kann?

Freue mich über jede Antwort und schon mal im voraus Danke!