Was passiert wenn bei Gericht (Strafverfahren) der Einzug von Wertersatz angeordnet wird, aber nichts zu holen ist?

Eine Bekannte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Betrug verurteilt. Neben Sozialstunden wurde noch der Einzug von Wertersatz (ca. 800€) angeordnet. Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat. Sonst steht dabei nur, dass der einzug von Wertersatz angeordnet wird (ohne zeitliche Befristung).

Nun ist es aber so, dass meine Bekannte mittellos ist und nur monatlich von ein paar Euro 'Taschengeld' leben muss. Geldeingang am Konto hat sie nicht. Außerdem hat Sie schon ein P-Konto, da sie hoch verschuldet ist und schon einige Titel/Vollstreckungebescheide gegen sie vorliegen.

Im Internet war nur zu finden, dass ein Vermögensarrest angeordnet werden könnte. Das heißt, dass das Vermögen eingezogen und sozusagen unter Arrest gestellt bzw. beschlagnahmt werden kann. Meine Bekannte hat aber nichts was beschlagnahmt werden könnte. Wo anders war gestanden, dass die Schulden nach 3 Jahren einfach getilgt werden wenn die Betroffene mittellos ist.

Meine Bekannte hat nur die Information bekommen, dass sie maximal 4 Wochen in Arrest genommen werden kann, insofern sie die Sozialstunden nicht ableistet.

Was ist jetzt mit dem Wertersatz den sie nicht zahlen kann?

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Roller 50ccm fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung. Was steht mir bevor?

Allso ich (16jahre alt) habe letztens ein Kollegen (volljährig) mit mein roller (50ccm) fahren lassen und ich sass hinten drauf, und ich wusste das er keine Fahrerlaubnis hatte und der roller auch nicht versichert war. Auf einmal fuhr ein Polizeiauto an uns vorbei, drehte und forderte uns auf bitte auf ein Parkplatz anzuhalten, was wir auch sofort taten. Die Polizisten fragten uns nach den roller Papieren,Fahrerlaubnis(für 50ccm) und Personalausweis. Wir beide gaben unsere Personalausweise ab und ich gab den Polizisten die Papiere. Als sie fragten ob wir eine Fahrerlaubnis hätten oder warum wir ohne kennzeichen fuhren erzählten wir den Polizisten das wir beide keine Fahrerlaubnis haben und der toller nicht versichert ist. Die Polizisten sagten darauf hin dass der roller abgestellt werden muss und ich nun Anzeigen bekommen würde : Fahren ohne Fahrerlaubnis (50ccm) (Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob das jetzt 100% so stimmt wie ich es formoliere) : Verletzung des Pflichtversicherungsgesetz Gefährlicher eingriff im Straßenverkehr. Ausserdem hatten wir beide keine Helme.

So nun meine Frage was steht mir als Besitzer und Beifahrer an straffen bevor?

(Sorry für Grammatik oder Rechtschreibfehler und das der Text so lang ist aber ich wollte meine lage möglichst genau beschreiben dammit man mir eine bestmöglichste antwort geben kann)

Danke im vorraus Mfg timo / toxiit :D

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Auf Parkhausdach erwischt - Hausfriedensbruch? Strafe? (lang)

Die Situation ist die: Ich war mit ein paar Freundinnen in der Stadt unterwegs und wir wollten uns einen schönen Abend machen. Bevor wir aber los sind und ein paar Bars abklappern wollten, ist eine Freundin auf die Idee gekommen, dass wir auf das Parkhausdach gehen. Laut ihr wäre das erlaubt gewesen und sie hätte das schon öfters gemacht, also legte ich meine Skepsis zunächst ab. Auch auf dem weg nach oben kam uns eine Putzkraft entgegen, die nachfragte, ob wir nach oben wollten. Wir stimmten zu, woraufhin er danach fragte ob wir ein Auto geparkt hätten. Das war nicht der Fall, er meinte aber zu uns, wir dürfen hoch unter der Bedingung , dass wir keinen Müll hinterlassen.

Als wir oben ankamen, hatte eine Freundin Alkohol mit dabei und hatte es rumgegeben. Es war lediglich eine Flasche , an der wir genippt hatten, aber nachdem es uns auch nicht geschmeckt hatte, haben wir das dann gelassen und den Ausblick über die Stadt genossen. Nach 10 Minuten wollten wir auch schon wieder runter, doch auf dem Weg entgegnete uns Sicherheitspersonal.

Zuerst war er relativ freundlich und wollte nur eine Personalie einer Freundin, die auf dei Idee kam und die Schuld auf sich nahm, notieren , doch dann warf eine andere Freundin ein, dass es nicht nur ihre Idee , sondern die von uns allen war. Also notierte er alle Ausweise auf. Damit nicht genug, diskutierten die zwei weiter mit dem Mann, der uns eigentlich hätte ohne Anzeige gehen lassen, woraufhin dieser wiederum einen weiteren Securityangestellten zu sich rief. Dieser erklärte uns, dass es um Hausfriedensbruch gehe und die Volljährigen eine Anzeige bekämen. Außerdem würden alle Personalien - verzeiht wenn ich das falsch ausdrücke- geschickt und gespeichert werden. Die zwei Männer gaben uns nur relativ wenig Information und erneute Fragen von meinen Freundinnen kamen nicht sehr positiv an.

Sie wiesen uns dann auch auf ein kleines, unscheinbares Schild hin, das dunkelblau war - also sehr leicht zu übersehen- und auf dem stand, dass Nichtparkende Hausfriedensbruch begehen würden.

Meine Frage ist: Was passiert mit den Informationen bzw. was wird generell passieren? Ich habe Grauen davor, dass das vllt in Zukunft noch Auswirkungen hat in Beziehung auf Beruf und Studium.

PS: Ich bin 17 Jahre alt und hab noch nie sowas gemacht bzw. noch nie eine Straftat begangen.

Danke schonmal im Vorraus für Antworten!

Gesetz, Hausfriedensbruch, Jugendstrafrecht, Parkhaus, Strafe, Strafrecht
Hausfriedensbruch, welche Strafe droht Jugendlichen?

Hallo ihr Lieben,

Gestern hatte ich ein Fotoshooting, zusammen mit meiner besten Freundin. Wir hatten unseren Fotografen dabei und seinen Assistenten. Seit einer Ewigkeit träume ich davon Model zu werden und nun habe ich meinen Start gesehen... Was man nicht alles dafür riskiert. Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen, geschweigedenn was schlimmes angestellt, da ich normalerweise echt ein kleiner Schisser bin. Naja, jedenfalls sind wir zu einem alten Krankenhaus gefahren, hier war alles abgesperrt, dort waren auch Schilder, wo drauf stand "Akute Lebensgefahr, betreten verboten", blablabla, das übliche eben.. Die Fenster und Türen waren bei einem Gebäude komplett mit Holz zugemacht, die Tür war jedoch aufgebrochen... Wie das so ist, sind wir natürlich da rein und haben da unsere Bilder gemacht. Nach ca. 2 Stunden kam die Polizei, nun bekommen wir alle eine Anzeige wegen Hausfriedenbruch. Eine Ausrede wie "Wir wussten das nicht" ist in dem Fall ja leider nicht möglich. Absolut naive Aktion, aber was tut man nicht alles... Nun meine Frage: Ich werde in zwei Monaten 18 Jahre alt, habe noch keine Anzeige bisher und nun würde mich interessieren welche Strafe mir droht.. bei meiner Freundin gilt das Gleiche wie bei mir, nur unsere Fotografen sind schon über 21 Jahre alt.

Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und mich schonmal einigermaßen darauf vorbereiten kann.

PS: Bitte keine "Supermuttis" mit "wie dumm du doch bist", etc. Ich weiß selber, was das für 'ne Sch*iß Aktion war.

Danke schonmal im vorraus!

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Facharbeit Jugendstrafrecht

Hallo ihr lieben, ich muss eine Facharbeit schreiben und zwar habe ich mich entschieden, diese in Politische Bildung über das Jugendstrafrecht zu schreiben. Ich habe mir als erstes dazu ein Inhaltsverzeichnis aufgebaut: Inhaltsverzeichnis Das Jugendstrafrecht 1. Einleitung 2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht 2.1 Was ist Strafrecht? 2.2 Was ist Jugendstrafrecht? 3. Jugendgerichtsbarkeit 4. Alters- und Reifestufen 5. Vollstreckung und Vollzug 6. Anwendung von Jugendstrafrecht 7. Probleme des Jugendstrafrechts 8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse 9. Anhang 9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse 9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a. 9.3 Selbstständigkeitserklärung So und nun bin ich gerade dabei die Einleitung verfassen und habe bis jetzt folgendes dazu geschrieben: 1. Einleitung In dieser Facharbeit möchte ich den grundlegenden Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht aufzeigen. Dann etwas zum Thema der Jugendgerichtsbarkeit erläutern und anschließend die Alters- und Reifestufen. Danach werde ich zur Jugendvollstreckung und zum Vollzug rübergehen. Es folgen die Anwendung und die Probleme des Jugendstrafrechts. Ebenso werde ich mich mit der Fragestellung: „ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“ auseinandersetzen. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da mich alles um das Jugendstrafrecht sehr interessiert. Wäre das als Einleitung passend? Stimmt es, das man den Rest der Einleitung erst am Ende schreibt? Die Facharbeit soll insgesamt 15-20 Seiten haben. Ebenso hätte ich noch eine Frage zu der Sache mit den Fußnoten, Quellenangaben etc. Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen usw.. Vielen Dank für eure Hilfe. LG Tini

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