Hallo zusammen,

mit 16 Jahren wurde ich wegen einer Jugendlichen Dummheit zu 1 Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ich habe alle Bewährungsauflagen erfüllt und folgendes Schreiben vom Amtsgericht erhalten:

"In der Strafsachen gegen (...) wird nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (...) die gegen den Verurteilten durch Urteil des Amtsgerichts Musterstadt verhängte Jugendstrafe von 1 Jahr nach Ablauf der Bewährungsfirst (...) erlassen. Zugleich wird der Stafmakel für beseitigt erklärt."

Wie sieht es damit aus sich bei einer Behörde z.B. bei der Polizei zu bewerben?

Ich bitte darum von einer weitere Verurteilung abzusehen und sich auf die Beantwortung der Frage zu konzentrieren.

Vielen Dank und schöne Pfingsten :) Alex