War nun vor ca. einem Jahr vor Gericht, angeklagt wegen Gefährlicher Körperverletzung. Habe eine Jugendstrafe in höhe von einem Jahr das zu 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Habe allerdings noch immer kein Schriftliches Urteil erhalten. Meine Frage nun ab wann beginnen diese 3 Jahre ?? Und wann wird es gelöscht (Bundeszentralregister) ?? Habe hierzu ein Beitrag im Web gefunden.
http://www.nederobert.de/one/buchen/024be497690ca6705/index.html
Leider verstehe ich diesen nur bedingt. Kann mir jemand sagen wann es gelöscht wird, und wer es dann noch sehen kann ?? Spiele mit dem Gedankennach meiner Schulzeit zur Bundeswehr zu gehen !! Nehmen die mich damit ?? Oder können die das Überhauot sehen??
Viele fragen mit hoffentlich viele Antworten. Dank im Vorraus!!