Hallo,

um bei der Polizei/Zoll oder der Bundeswehr eingestellt werden zu können, darf man ja keine Vorstrafen besitzen. Jedoch habe ich gehört, dass man wenn mal ein Verfahren gegen einen gelaufen ist (auch Jugendstrafverfahren) man dieses angeben muss, auch wenn dies eingestellt wurde.

Meine Frage ist jetzt, wie ist das wenn man als Jugendlicher mal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde? Und wie ist es wenn einem mal ein Strafverfahren wegen der genannten Straftat anhängig war, dieses jedoch eingestellt wurde. Sind dann die Chancen für die Karriere bei der Polizei/Zoll oder der Bundeswehr gleich Null oder hat man doch noch eine Chance? Weil eine Jugendstrafe ja je nach Schwere keine Vorstrafe im eigentlichen Sinne, sondern "nur" ein Zuchtmittel ist.

Das genannte Szenario ist natürlich frei erfunden und ich frage nur aus reiner Neugierde, da es mich interessiert wie die Chancen für jemanden Stehen der in seiner Jugend mal Verurteilt wurde oder dem ein Strafverfahren anhängig war.

Bitte wirklich nur Sinnvolle und so gut es geht wahrheitsgetreue Antworten schreiben :D