Job center verlangt von mir eine Kopie von meiner reisepass. Nach meiner recherche ,das Verstoss gegen datenschutzgesetz. Hier den Text: Erhebung und Speicherung von Unterlagen Pass oder Personalausweis Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den §§ 7 ff. SGB II feststellen zu können, was auch die Überprüfung der Identität einschließt (§ 60 Absatz 1 Nummer 3 i.V.m. § 61 SGB I). Zur Kontrolle der Personalien können die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen, da die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, mit den Angaben im Antrag übereinstimmen müssen. Eine Kopie des Dokuments in der Akte ist aber zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein dort oder auf dem Antragsformular anzubringender Vermerk, dass der aktuelle Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegen hat. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „HEGA 01/12 – 08 – Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte“, ab 20.03.2013 HEGA 03/13 - 09 [1]) und der für die Jobcenter in der Rechtsform der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder, wie eine schriftliche Umfrage unter den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2012 bestätigt hat. D.h job center darf nicht eine kopie von meiner reise pass verlangen um zu sehen ob ich im Ausland war Oder eine kopie an die Akte.