Hallo zusammen ich denke die Frage ist klar. Darf der AG das Jobcenter anrufen und sagen weshalb gekündigt wurde wenn im Schreiben selbst steht, dass es eine Probezeitkündigung ist? Das JC hatte nichts mit der Ausbildung am Hut. Nur muss ich mich ja jetzt wieder arbeitslos Melden und meine Sachbearbeiterin hat mich gefragt ob ich davon wüsste, das der AG angerufen hat und den Kündigungsgebühren genannt hat. Darf er das einfach so? Obwohl kein Vertrag mit dem JC in dem Fall vorliegt?
Darf der Arbeitgeber das Jobcenter kontaktieren nach Kündigung ohne Grund im Schreiben?
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