Jagdschein/Führungszeugnis?

Hallo,

Folgende Thematik:

Ich habe vor den Jagdschein zu machen, habe jedoch vor vier Jahren eine kleine Jugendsünde im BtMG begangen. Es ging um 1g Cannabis.

Ich habe keine Strafe erhalten. Keine Sozialstunden, keine Geldstrafe. Nichts.

Dies war selbstverständlich auch das letzte Mal, dass ich mit Cannabis in Berührung kam.

Ich kann die evtl. kommenden Antworten nachvollziehen, dass man niemanden der Drogen konsumiert an Waffen lassen soll. Das sehe ich genauso. Jedoch ist dieses Vergehen bereits vier Jahre her.

Ich bin jetzt 22, mit 18 begann ich die Jugendsünde.

Das einfache Führungszeugnis habe ich bereits angefordert und in diesem sind keine Einträge vorzufinden.

Ich bin inzwischen schon öfters mit auf die Jagd gegangen, habe geholfen Hochsitze zu bauen, war mit auf dem Ansitz, habe Wild aufgebrochen etc. und bin dadurch eben auf den Entschluss gekommen, dass ich meinen Jagdschein machen möchte, da mich das Thema Wild/Wald/Natur/Pflege etc. sehr interessiert.

Nun zu meiner Frage:

Wie bereits erwähnt habe ich das einfache Führungszeugnis schon angefordert - ohne Eintrag.

  1. Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
  2. Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
  3. Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?

Ich bedanke mich im Voraus für kommende Antworten und Informationen.

Recht, Jagd, Führungszeugnis, Jagdrecht, Jagdschein, Betäubungsmittelgesetz

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