Jagdschein/Führungszeugnis?

Hallo,

Folgende Thematik:

Ich habe vor den Jagdschein zu machen, habe jedoch vor vier Jahren eine kleine Jugendsünde im BtMG begangen. Es ging um 1g Cannabis.

Ich habe keine Strafe erhalten. Keine Sozialstunden, keine Geldstrafe. Nichts.

Dies war selbstverständlich auch das letzte Mal, dass ich mit Cannabis in Berührung kam.

Ich kann die evtl. kommenden Antworten nachvollziehen, dass man niemanden der Drogen konsumiert an Waffen lassen soll. Das sehe ich genauso. Jedoch ist dieses Vergehen bereits vier Jahre her.

Ich bin jetzt 22, mit 18 begann ich die Jugendsünde.

Das einfache Führungszeugnis habe ich bereits angefordert und in diesem sind keine Einträge vorzufinden.

Ich bin inzwischen schon öfters mit auf die Jagd gegangen, habe geholfen Hochsitze zu bauen, war mit auf dem Ansitz, habe Wild aufgebrochen etc. und bin dadurch eben auf den Entschluss gekommen, dass ich meinen Jagdschein machen möchte, da mich das Thema Wild/Wald/Natur/Pflege etc. sehr interessiert.

Nun zu meiner Frage:

Wie bereits erwähnt habe ich das einfache Führungszeugnis schon angefordert - ohne Eintrag.

  1. Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
  2. Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
  3. Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?

Ich bedanke mich im Voraus für kommende Antworten und Informationen.

Recht, Jagd, Führungszeugnis, Jagdrecht, Jagdschein, Betäubungsmittelgesetz
Waschbären fangen und töten?

Geht folgender Sachverhalt mit dem Tierschutzgesetzt konform, gerade was die letztendlich Tötung von Waschbären angeht:

Vermieter X beauftragt einen ausgebildeten und ortsansässigen Jäger der Lebendfallen für Waschbären auf dem Grundstück des Vermieters aufstellt. Nachdem bereits mehrmals Waschbären gefangen wurden, werden diese wiederum aus der Falle in einen Sack „gelockt“ bzw. gescheucht. Nachdem der Waschbär in einem blickdichten Sack ist, werden die Waschbären mit einem Knüppel bzw. einer Eisenstange erschlagen.

Meine Frage: Ist eine solche Art und Weise sich der Waschbären zu entledigen im Sinne des Tierschutzgesetztes zu vereinbaren? Meiner Meinung nach nicht! Da:

  1. Mehrfach von Mietern (Zwei Mietparteien die die Art der Tötung bestätigen können) beobachtet und natürlich gehört wurde, wie die Waschbären quietschende Geräusche von sich gaben
  2. der Jäger mit Sicherheit bei einen Sack, welcher blickdicht ist, nicht auf Anhieb „tödlich“ trifft und damit das Tier unnötig Qualen aussetzt.

Wie bereits erwähnt, gibt es zwei unabhängige Mietparteien auf diesem Grundstück, die diese Aussage bestätigen. Natürlich könnte man jetzt annehmen, dass der Jäger weiß was er da tut und sich an das Tierschutzgesetz bzw. Bundesjagdgesetz/Jagdrecht hält. Da mein Empfinden nicht zwangsweise mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes bzw. der Länder übereinstimmen muss, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir eine rechtlich, auf gesetzliche Rahmenbedingungen fußende Aussage geben könnten, ob so eine Vorgehen, wie ich es oben beschrieben habe, legitim ist oder eine Kontakt geben können der mir weiterhilft. Im Endeffekt habe ich die Absicht den Vermieter auf die Art und Weise der Tötung anzusprechen. Dies möchte ich aber natürlich nur tun, wenn ich weiß, dass diese Art und Weise der Tötung belegbar rechtwidrig ist. Mir ist des Weiteren durchaus bewusst, dass der Vermieter auf seinen Grund und Boden Fallen aufstellen darf, wenn die vorhanden Wildtiere auf deren Grund und Boden unerwünscht sind bzw. nachweislich Schaden anrichtet.

Bitte keine Aussagen alla: "Das ist ja schecklich" oder "Was ein Bastard". Das hilft mir in keiner Art und Weise weiter. Ich benötige Aussagen die Hand und Fuß haben.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir in irgendeiner Art weiterhelfen könnt.

Gesetz, Tierschutz, fallen, Jagdrecht

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