Schießen in Wohngebiet?
Ich würde gern wissen, ob ein Jäger zu meinen Nachbarn auf das Grundstück gehen darf und dort ein Tier erschießen kann, dass in einer Lebendfalle gefangen wurde?
Wir wohnen sehr dicht beieinander. Es ist ein Wohngebiet, die Grundstücke grenzen direkt aneinander an, ich habe Kinder und Katzen, ich finde das arg schräg und beobachte das mit viel Wut.
Ist das rechtlich sauber, dass der Jäger kommt und hier einfach auf dem Nachbargrundstück erschießt?
6 Antworten
Die Jagd wird in Deutschland flächendeckend ausgeübt. Ausgenommen sind in erster Linie besiedelte Flächen, die als „befriedete Bezirke“ gelten. Dort ruht die Jagd, wobei eine beschränkte Ausübung der Jagd gestattet werden kann. Welche Flächen zu den befriedeten Bezirken gehören und welche Voraussetzungen für die ausnahmsweise dort zulässige Jagd gelten, regeln die Landesjagdgesetze. In der Regel sind Häuser und Gärten sowie andere Flächen innerhalb geschlossener Ortschaften, Hofräume, Friedhöfe und Tiergehege schon durch das Gesetz ausgenommen. Weitere Flächen können von der zuständigen Behörde zum befriedeten Bezirk erklärt werden (etwa Sport- und Golfplätze, öffentliche Parks und Grünflächen, Fischteiche und andere Flächen, die gegen das Ein- und Auswechseln von Wild gesichert sind).
Quelle: https://www.jagdverband.de/content/jagdrecht-deutschland-0
Welchen Sinn macht eine Lebendfalle, wenn man das gefangene Tier anschließend erschießt?
Aber ich bin sicher, dass jeder Depp ein Tier in einer Falle, in der es eingesperrt ist, erschießen kann, ohne versehentlich die Kinder im Nachbargarten zu treffen....
Guten Tag
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen. Da es sich aber um ein anderes Grundstück handelt, ist hier nicht von seinem Revier auszugehen. Paragraph 13 Absatz 6 WaffG
Gruß
Try
Alle Waffen über 7,5 Joule dürfen auch auf dem eigenen Grundstück nicht abgefeuert werden. Schätze mal die Waffe des Jägers übersteigt diese Grenze. Die Sanktion weiß ich aber dazu jetzt nicht. Schätze aber das die Jagderlaubnis entzogen wird wenn das rauskommt.
Gruß
Try
vielen dank für die rechtliche Grundlage. Das hilft mir sehr weiter!
Wenn der Jäger sicher gehen kann, dass die Munition das Grundstück nicht verlassen kann, ist es denke ich mal erlaubt.
Die Jagd innerhalb befriedeter Flächen (Ortschaften, Stadtgebiet, Wohngebiet ist verboten und bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Tiere in lebendfallen zu erschießen ist in strengen sinne keine Jagd und somit ist das töten nicht gestattet.
Welchen Grind haben sonst Lebendfallen? doch nur, dass man die Tiere an anderer Stelle wieder aussetzen kann. ( Marder, Siebenschläfer oder auch Ratten, Waschbären und Füchse)
Rehe und Wildschweine fängt man eher nicht mit Lebendfallen.
verstehe ich das richtig, dass der Jäger also auch nicht mehr Erlaubnis der Nachbarn auf deren Grundstück schießen darf, weil es nicht sein Revier ist?