Reh nach Unfall wo kommts hin und kann man das?

3 Antworten

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Das Reh (oder jedes andere jagdbare Wild) gehört nach so einem Unfall dem Jagdpächter bzw. Jagdausübungsberechtigten.

Man darf es sich unter keinen Umständen aneignen, das wäre Wilderei!

https://dejure.org/gesetze/StGB/292.html

Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört..
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

und

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle/

Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen  Wilderei. Das kann eine Strafe nach sich ziehen.

Verunfalltes Wild darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden - privat darf es der Berechtigte verwerten.


M32CP 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 02:25

Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. Klingt plausibel 👌🏼.

Kommt darauf an wie frisch der Braten ist und wo das Tier verletzt wurde. Kommt der Pächter erst am nächsten Tag, oder ist das Tier total zerfahren, dann bekommen es die Füchse an einem stillen Ort.

Wildtiere können Krankheiten haben. Jedes verwertbare Wildtier wird zuerst beschaut. Also da werden Proben entnommen, das Fleisch wird untersucht auf z.B. Trichinen, das Blut auf Aujeszkysche Krankheit usw. Nehmt bitte niemals angefahrenes Wild zum Verzehr mit nach Hause. Das könnte gefährlich werden, nicht nur weil es Wilderei ist, es kann euch auch krank machen.


M32CP 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 02:23

Hi. Danke für die Antwort und den Hinweis. Bin da der selben Meinung.

Wenn du ein Angefahrenes Reh mitnimmst, zählt das als Wilderei und ist strafbar.

Zunächst gehört das Wild, was dem Jagdrecht unterliegt, dem entsprechendem Jäger.

In der Regel wird es durch den Jäger von der Straße geborgen und in seinem angrenzenden Jagdrevier vergraben. Nimmt ein Jäger sein Aneignungsrecht nicht wahr, liegt die Entsorgung in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.

Unfallwild darf im Grunde auch nicht an Dritte abgegeben werden, also das Fleisch darf meines Wissen nach ohne weiteres nicht verkauft werden.