Hallo zusammen,
mich befasst grade die Thematik mit der Zuverlässigkeit beim Jagdschein. Ich bin durch Freunde in den letzten Jahren mit der Jagd in Berührung gekommen und hab mich in das ganze Jägerleben extrem verliebt und würde es als neues Hobby in Zukunft gerne beschreiten. Wegen der Zuverlässigkeit habe ich eigentlich keine Sorgen, da ich weder irgendwann straffällig geworden bin noch sonst wie mit dem
gesetz zu tun hatte. Der einzige Punkt für mir Sorgen macht ist, ich bin vor 6 Jahren einmal von mir selber aus wegen einer Depression und einer damals diagnostizierten „Persönlichkeitsstörung“ in eine Psychatrie eingewiesen worden für 14 Tage auf eigenen Wunsch ! . Die Persönlichkeitsstörung steht auch nur am Einlieferungstag als Diagnose in meiner Krankenakte. Nach den 2 Wochen bin ich entlassen worden und seitdem bis auf ein kleines Burnout von 10 Tagen 2021 nie wieder über die KK in Behandlung gewesen. Ich hatte mir damals erfolgreich auf eigene Rechnung privat helfen lassen.
nun habe ich Angst, das wenn ich mich weiter mit dem Jagdschein befasse, die UJB da wegen sowas mir die Zuverlässigkeit nicht einräumt und ich alles umsonst lerne und der Traum platzt.
Wie sieht es in einem solchen Fall aus ?
- da ich die Situation überhaupt nicht einschätzen Ann wäre ich über Hilfe dankbar !