Sanktion wegen schwänzen der Maßnahme?

12 Antworten

Du sitzt seit April in einer Maßnahme, die Dir nichts bringt?

Mann, wir haben August !!! Warum bist du nicht nach einem oder spätestens zwei Monaten bei deinem Bearbeiter im JC gewesen, hättest die Zustände geschildert und vielleicht sogar ein paar Tonaufnahmen von genau solchen wie den geschilderten Situationen vorgelegt?

Alles, was du jetzt als Begründung anführst, kommt eh als Ausrede rüber.

Viele hier haben gefragt, was du mit einem 450€-Job willst. Verstehe ich auch nicht. Davon hättest du 170€, der Rest wird auf das ALG II angerechnet.
Und ganz raus aus dem ALG II bist du damit sicher auch noch nicht.

Rechne doch mal selber - 327 € Regelleistung, Mietanteil + ca.180 € Krankenkasse zahlt das JC monatlich für dich. Falls du noch Kindergeld bekommst, weil du ausbildungsuchend gemeldet bist, dann sind es 192 € weniger, aber egal, ist in der Summe das gleiche.

Und jetzt halte mal 450 € dagegen - das reicht ja gerade mal für deine Regelleistung + einen Rest von 123 € für die Miete. (Hieße - bei 4 Personen max. 500€ Miete, sonst wäre auch dein Mietanteil höher).

Und krankenversichert bist du auch nicht, weil die 450 € ohne Sozialversicherungspflicht ist.

Also - Erkenntnis: ein 450€.Job allein bringt´s auch nicht.

Und warum versuchst du nicht, ein Jahr in einer sogenannten Berufsvorbereitungsklasse zu kriegen? Diese Plätze werden auch über JC und AA zugeteilt.

In so einem Jahr findet Praxiserprobung, Unterricht an einer Berufsschule in verschiedenen allgemeinen Fächern und Praktika in verschiedenen Betrieben statt. Wer leistungsstark ist, kann einen der "Berufsbildungsreife gleichgestellten" Abschluss erwerben, also fast  ein HSA.

Hier hast du ganz andere Chancen, eine Ausbildung zu bekommen.

Oder willst du lebenslang in solchen ungelernten McJobs herumturnen oder nichts als niedrig qualifizierte und schlecht bezahlte Jobs machen?

Jetzt hast du die Chance, dass dir einer die Chance auf eine Ausbildung gibt, auch ohne Schulabschluss, vielleicht aus einem Praktikum heraus.

Wenn du noch 10 Jahre dich mit Minijobs und Pausen dazwischen durchschlägst, dann bist du auf solche Jobs gebucht, dann traut dir keiner mehr zu, dass du wirklich irgendwann den A ... hoch bekommst und was aus deinem Leben machst.

Du hast das falsch verstanden. Der Sinn der Maßnahme besteht doch darin Dich fertig zu machen, damit Du allen Deinen Freunden, Bekannten und Verwandten erzählst wie schrecklich es ist. Damit erziehlt die Regierung einen Abschreckungseffekt.

Die Sanktionnierung erfolgt nicht ohne eine Rechtshilfebelehrung und dem Hinweis auf Dein Widerspruchsrecht. Also wenn die noch nicht dabei ist, handelt es sich nur um eine Androhung. Wenn dem so ist und Du nun den aufrichtigen, bereuenden Sünder spielst und beteuerst von nun an anständig zu bleiben hast Du gute Chancen drum herum zu kommen.


DerHans  19.08.2017, 14:20

Wenn ein Teilnehmer einer Maßnahme dort einfach nicht erscheint, wird die Leistung "vorsorglich" erst einmal eingestellt.

es steht dann bei ihm, seine Gründe vorzubringen. Dann kann auch sogar nachgezahlt werden.

Man will aber vermeiden, dass der arme Mensch Schulden beim JobCenter aufbaut,

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Da Du wahrscheinlich U 25 bist, ist die 100 Prozent Sanktion gerechtfertigt. Bestimmt hast Du auch was unterschrieben, wo das drinsteht.

Bringe Deine Gründe für das Schwänzen vor. Ich glaube aber nicht, dass das was ändert.

Such Dir einen Job - vlt. auch woanders, als Du wohnst.

Geh zum JC, sprich mit denen und geh wieder zur Maßnahme. Parallel suchst Du dir mindestens einen Teilzeitjob, 450 Euro reicht nicht. Besser noch eine Ausbildung, EQ, irgendwas.

Nur, weil andere in der Maßnahme nciht mitmachen, heißt das nicht, dass DU dir da nicht was Positives rausziehen kannst.

Dann kann Dir die 100%-Sanktion egal sein. Damit sind die JC flott, wenn man U25 ist und die kannst du auch immer wieder bekommen, wenn Du nicht mitarbeitest (was Du übrigens unterschrieben hast).

Sie hätten die Möglichkeit gehabt , im Vorfeld mit dem Träger der Leistung zu sprechen !

Dabei hätten alle Beschwerden besprochen werden können und auch die möglichen Wege !

Somit sind Sie ihren Verpflichtungen nicht nach gekommen und die Sperre ist wohl rechtens !

 Dabei ist es jetzt unerheblich welche Gründe Sie vorbringen ! 

Im Nachgang sind dies dann eher Schutzbehauptungen