Wer bezahlt den Subunternehmer wenn der Auftragnehmer nicht mehr zahlen kann?
Folgender Fall: Eine PKW Werkstatt wurde mit der Aufarbeitung und teilweisen Lackierung meines privaten PKW beauftragt. Dafür verlangte er eine Vorab-Bezahlung die von mir in Bar und gegen Quittung erbracht wurde. Was ich nicht wusste: der Auftragnehmer (PKW-Werkstatt) hat diese Arbeit an einen Dritten (Subunternehmer) weitergegeben. Dort wurden die Arbeiten ausgeführt und ich erhielt mein Fahrzeug zurück. Monate später kam dann die Rechnung des mir völlig unbekannten Subunternehmers. Die PKW Werkstatt hatte wohl offensichtlich die Auftragsarbeit nicht bezahlt, deshalb versucht der Subunternehmer (inwischen über seinen Anwalt) das Geld von mir zu bekommen. Meine Frage: Ich habe ja dem Subunternehmer niemals einen Auftrag erteilt. Kann und darf meine Werkstatt in meinem Namen den Subunternehmer beauftragen, und muss ich die Lackierung (nochmal) bezahlen? Eine teure Rechtberatung kann ich mir derzeit nicht leisten. Vielleicht kann mir jemand hierzu seine unverbindliche Meinug sagen oder einen guten Rat geben.
Vielen Dank