Kärcher Hochdruckreiniger qualmt nach der Reparatur, lohnt sich eine weitere Reparatur?

Mein älterer, aber extrem selten genutzter und gepflegter Hochdruckreiniger M4.80 (Anschaffung 2009 für ca. 220€) wurde wegen massivem Wasserverlust in einer Fachwerkstatt des Lizenzhändlers repariert. Kosten 80€.

Er funktionierte bei der ersten Benutzung im Bezug auf den Wasserdruck tadellos, jedoch begann er nach 10 Minuten zu qualmen und verschmort zu riechen, so dass ich ihn ausschalten musste.

Er lässt sich auch nach dem Abkühlen nicht mehr einschalten.

Frage: kann ich sowas in der Werkstatt reklamieren? Fakt ist, zuvor lief nur Wasser aus gequalmt oder geschmort hat er nie.

Die Reparatur, die beauftragt wurde, war ja erfolgreich, Wasser läuft auch nicht mehr aus. Kann ich das Schmoren der Reparatur anlasten und Nachbesserung fordern?

Oder ist das ein zusätzlicher Schaden, der urplötzlich nach der Reparatur auftritt.

Muss beim Qualmen und Plastikgeruch von einem großen teuren Schaden ausgegangen werden oder ist das möglicherweise mit dem Austausch einer Kleinigkeit günstig erledigt?

Ein Kostenvoranschlag kostet dort 20€ und wird mit einer Reparatur verrechnet. Ansonsten bezahlt man das für ein kaputtes Gerät und hat Geld verbrannt.

Würdet Ihr das Schmoren reklamieren oder hat das wenig Aussicht auf Erfolg?

Würdet Ihr das nochmal reparieren lassen oder wäre bei Euch bei NP 220 €, 14 Jahre Alter und bereits bezahlten 80€ jetzt Schluss?

Ein gleichwertiges neues Gerät kostet ca. 230€, ich würde auch einen Kärcher bevorzugen.

Was würdet Ihr machen und was könnte die erneute Reparatur wohl kosten (Kostenvoranschlag kostet wie gesagt 20€, die würde ich mir sparen, wenn das Gerät ein Totalschaden ist).

Nachbesserung fordern, das ist ein Folgefehler 60%
Abhaken, das lohnt generell nicht mehr 40%
Kostenvoranschlag für 20€ und dann reparieren bis maximal...€ 0%
Qualmen/Schmoren ist voraussichtlich eine Kleinteil-Reparatur 0%
Ich empfehle stattdessen folgendes Gerät für ...€ 0%
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Darf Gartenvorstand komplette Beräumung der Laube verlangen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich pachte noch einen Kleingarten in einem Kleingartenverein, allerdings sind wir schon eine Weile umgezogen und haben hier im neuen Ort einen Familiengarten, sodass die Zeit für 2 Gärten eigentlich zu wenig Zeit ist.

Nun wollte ich einen Nachpächter für meinen Garten suchen, da auf dem Garten eine große, massive Laube aus Stein steht, die auch möbliert ist, Dusche und WC besitzt und natürlich Strom. Der Vorstand sagte zu mir, dass die Laube stehen bleiben darf, wenn ich den Garten abgebe, aber komplett beräumt sein muss, genauso jeder Strauch, jede Anpflanzung etc. (da sprachen wir davon, wenn es keinen Nachpächter gibt).

Somit habe ich den Garten als zu verschenken inseriert und es gibt auch bereits 3 Interessenten, die nach der Besichtigung gesagt haben, dass sie den Garten so nehmen würden, wie er gerade ist, also mit allen Möbeln und bepflanzt ist er ja natürlich auch. Das habe ich dem Vorstand nun mitgeteilt und dieser ist nun der Meinung, dass er entscheiden kann, was in der Laube bleiben darf und was wir noch entfernen sollen. Ist das rechtens

Damals, als wir den Garten von den Vorpächtern übernommen haben, war die Vereinbarung, dass wir die Laube samt Möbeln übernehmen, sie noch den ganzen Müll und Bauschutt entfernen, aber diese haben uns dann einfach im Regen stehen gelassen, Schlüssel bei uns in den Briefkasten geworfen und alles drinnen gelassen, auch den Garten vorher nicht noch einmal gemäht und verbotene Koniferen entfernt, wie vereinbart war und da hatten wir laut Vorstand Pech, mussten es dann selbst machen. Dadurch haben wir uns zwar das Geld für die Laube gespart, weil die Vorpächter sich nie wieder gemeldet haben, denn eigentlich sollten wir noch 150 € für die Laube an die Vorpächter zahlen, unfair war es aber trotzdem.

Jetzt soll aber alles an uns hängen bleiben, obwohl die Interessenten den Garten so übernehmen würden? Da die Laube und das Inventar dieser ja eigentlich nicht im Eigentum des Kleingartens sind, verstehe ich das nicht wirklich. Darf wirklich der Vorstand entscheiden, was der Nachpächter an unserem Eigentum aus der Laube übernehmen kann/darf und was raus soll?

Bislang habe ich den Garten nicht gekündigt, weil ich erst einen Nachpächter haben wollte, was mir jetzt anscheinend aber eh nichts bringt? Oder lügt mich der Vorstand an? (Wäre nicht das erste Mal, er hat uns schon früher bewusst Interessenten für den Garten verschwiegen und behauptet, den würde keiner wollen, haben wir dann später direkt durch die Interessenten erfahren..) Wenn ich nämlich wirklich alle Möbel etc. aus der Laube räumen müsste, bräuchte es dafür einen Container und das kann ich mir einfach nicht leisten, somit würde ich den Garten für ein weiteres Jahr behalten, aber eben auch bewirtschaften müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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