Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

Hallo,

mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.

Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.

Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.

Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.

Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????

Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.

Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???

Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.

Viele Grüße

Insolvenz, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, freistellung, Kündigungsfrist
9te Woche schwanger (Zwillinge), Chef will die Freistellung von der Arbeit, was tun?!

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier eine Frage zum Thema: Freistellung während der Schwangerschaft.

Dazu schildere ich kurz meine Situation:

Ich bin seit mehr als 3,5 Jahren als Kosmetikerin in einem Kosmetiksalon/Naildesignstudio angestellt. Im Moment sind wir im Job unterbesetzt und in der Sommersaison ist in der Regel immer viel los. Die Arbeitsbedingungen sind dann hart und Arbeitstage länger (10-12 Std./Tag, keine Pausen, Stress). Seit einigen Jahren hat sich eine Stauballergie bei mir entwickelt, weil ich zu 70% Nägel mache.

Jetzt bin ich in der 9 Woche mit Zwillingen schwanger (durch eine künstliche Befruchtung IVF). Weil ich ständig müde bin und seit dem Beginn der Schwangerschaft durchgehend die Übelkeit habe, haben sich weitere Probleme resultiert. Letzte und diese Woche hatte ich während der Arbeit Kreislaufprobleme und kippte um. Als ich diese Woche wieder zum 3ten Mal umkippte, ging ich gleich zur Frauenärztin. Sie sagte zu mir, dass das zum Anfang der Schwangerschaft normal ist und gab auch keine Medikamente. Es hilft hier nur, sich zu schonen. Die Frauenärztin schickte mich für 2 Wochen nach Hause (Krankschreibung).

Die Chefin weiß von der Schwangerschaft von Anfang an und war wegen Krankschreibung nicht begeistert, weil Termine schon vor Wochen geplant wurden. Dazu legte ich meiner Chefin eine schriftliche Bescheinigung von meiner Frauenärztin über die Schwangerschaft vor, wo folgendes steht: Schwangerschaftsbestätigung, Risikoschwangerschaft mit Zwillingen, Geburtstermin Anfang Januar.

Die Chefin rief mich ein Tag darauf an. Nach einer Beratung mit ihrer Steuerberaterin kam sie zu dem Entschluß, dass es besser wäre, mich gleich von der Arbeit freizustellen. Weil man nicht vorausplanen kann, wie ich terminlich im Job einsetzbar bin und wie ich mich gesundheitlich fühlen werde. Ich hatte vor, bis zum Mutterschutz hier weiter zu arbeiten und jetzt kam diese Situation völlig überraschend auf mich zu. Und sie drängt auf ein schnelles Treffen, um das schnell abzuwickeln.

Sie sagte am Telefon: "Es würde gehen, wenn ich mich von meinem Arzt krank schreiben lasse". Ich denke, dass mit den Schwangerschaftsbeschwerden irgendwann besser wird. Ich finde die ganze Aktion der Chefin merkwürdig, weil ich nicht ständig krank sein kann.

Von einer Kollegin erfuhr ich, dass das für die Chefin eine abgeschlossene Sache ist. Dass sie schon alles darauf einrichtet, dass ich nicht mehr komme und das den Kunden sagt.

So weiß ich jetzt nicht, wie ich darauf reagieren soll und was ich davon halten soll? Wie läuft das ab und welche Folgen hat das alles für mich?!

Mädels, wenn Ihr eine ähnliche Situation habt, oder jemand mit ähnlichen Situation hat, meldet Euch.

Bin für jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße

Lilli

Arbeit, Job, Schwangerschaft, Recht, Chef, freistellung, Zwillinge
Doppeltes Beschäftigungsverhältnis zulässig?

Liebe Community,

ich habe eine Frage, bei der es sich um die Zulässigkeit eines doppelten Beschäftigungsverhältnisses handelt.

Der konkrete Fall:

Mein Arbeitgeber baut ca. ein Drittel der Belegschaft ab und hat hierfür mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt. Gemäß Sozialauswahl bin ich von dem Stellenabbau betroffen (30 Jahre alt, 5 Jahre dabei, ledig, keine Kinder). Daraufhin habe ich mit meinem Arbeitgeber einen "Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" per 30.06.13 unterschrieben. Des Weiteren werde ich von meinem aktuellen Arbeitgeber ab dem 01.04.2013 bis Vertragsende "unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt" (quasi 3 Monate bezahlter Urlaub).

Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden (bzw. wurde von einem Headhunter angesprochen). Die Arbeitsbedingungen etc. sind sehr gut und das Angebot finanziell sehr lukrativ. Die Vertragsunterzeichnung ist nur noch Formsache und soll kommende Woche stattfinden.

Es gibt jedoch 2 "Einschränkungen": die Stelle ist ab dem 01.04. frei und ich müsste als Selbstständiger/Freiberufler beginnen. Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Projekt (min. 3 Jahre) und ich bin dem Freiberuflertum durchauchs nicht abgeneigt.

Allerdings soll die Stelle schnellstmöglich besetzt werden. Nun befürchte ich, dass wenn ich bis zum 01.07.13 warte, diese Stelle anderweitig vergeben werden könnte und mir dadurch diese Möglichkeit entgeht.

Daher nun meine Frage(n): ist es (steuer-)rechtlich zulässig, direkt zu Beginn meiner Freistellung mich selbstständig zu machen und quasi "auf eigene Rechnung" arbeitend diese Anstellung anzunehmen? Was müsste ich steuerrechtlich beachten? Ich würde ja weiterhin 3 Monate lang normales Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen. Müsste ich dieses Gehalt gesondert versteuern?

Des Weiteren ist in meinem Aufhebungsvertrag kein Passus über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit enthalten. Der neue Arbeitgeber ist auch nicht in derselben Branche tätig oder gar ein Konkurrent meines aktuellen Arbeitgebers.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Freiberufler, freistellung, Steuerrecht

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