Im Jugendarbeitsschutzgesetz (§10(1) Nr. 2 ) werden Jugendliche an dem Arbeitstag, der der schritftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht freigestellt!
Gilt diese Regelung evtl. auch für volljährige? Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es vllt eine andere Rechtsnorm die dies für volljährige Auszubildende bestimmt?
Über Antworten würde ich mich freuen