Unterrichtsbefreiung für 3 Wochen

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Es gibt Regeln, und es gibt Ausnahmen. Lass deine Eltern mit der Schulleitung sprechen. (dann ist es nicht deine persönliche Frage und wird dir nicht angekreidet, das Ganze wird "objektiver" behandelt, zwischen Erwachsenen geregelt). Die Schulleitung kann ablehnen oder zustimmen, aber überraschend wär ein "Ja" schon! Wenns ein Sprachkurs wäre... aber wie gesagt es gibt Ausnahmen. Eine Klassenkameradin meiner Schwester war mit ihrer Familie mal während der Schulzeit zwei Wochen in Australien.

Da müßt ihr in die Schulpflichtsverordnung deines zuständigen Landes schauen. In Meck-Vo-Po ist es unter ausschließlich diesen Bedingungen möglich:

§ 8 Befreiung vom Unterricht

(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers kann ein Schüler in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Der Schüler kann verpflichtet werden, während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses teilzunehmen.

(2) Über die Befreiung bis zu einem Monat entscheidet der Schulleiter, darüber hinaus die untere Schulaufsichtsbehörde.

(3) Über die stundenweise Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere vom Sportunterricht, entscheidet der zuständige Fachlehrer soweit ihm gemäß § 101 Abs. 5 des Schulgesetzes diese Befugnis vom Schulleiter übertragen wurde. Die Befreiung kann auf bestimmte Übungen begrenzt werden. Die Freistellung ist von einem Erziehungsberechtigten oder vom volljährigen Schüler schriftlich zu beantragen und zu begründen. Sofern der Befreiungsgrund nicht offenkundig ist, kann eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) eingeholt werden.

(4) Bei glaubhafter Versicherung des Schülers oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus religiösen Gründen eine zeitweise Befreiung vom Sportunterricht erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

(5) Die Unterrichtsbefreiung aus Anlaß kirchlicher Feiertage und Veranstaltungen regelt sich nach dem Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 2002 (GVOBl. M-V S. 145).


felixB098 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 22:07

komme aus sachsen

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XXXperuXXX  09.09.2012, 22:16
@felixB098

Na, dann suchst du dir das Gesetz für Sachsen raus. Dauert bei Google 2 Min....wer was haben will, muß auch dafür etwas tun!

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Hallo Felix,

3 Wochen sind schon heftig!
Grundsätzlich können Schüler vom Unterricht per Antrag befreit werden. Dieser Antrag muss an die Schulleitung gerichtet werden und ausführlich begründet werden.

Hier sehe ich allerdings Schwierigkeiten:
Aus welchem Grund sollte ausgerechnet diese Reise gemacht werden, um Kanada kennen zu lernen? Die Schulleitung wird argumentieren, dass es zig andere Kanada-Reisen gibt, die in die Ferienzeiten fallen. Eine finanziell gefärbte Begründung zieht dabei absolut nicht!

Wenn ihr nicht gerade einen Schwippschwager habt, der in exakt dieser Zeit heiraten will, oder einen dort lebenden Opa, der im Sterben liegt, dann sehen eure Karten schlecht aus.

Dennoch aber Vorsicht: Die Schulleitung könnte Nachweise verlangen, z. B. die Hochzeitseinladung, eine kanadische Nachricht vom Arzt des Opas...

Langer Rede kurzer Sinn: Sucht euch lieber eine Reise aus, die in die Schulferien fällt!

Alles Gute und LG von Miroir


felixB098 
Beitragsersteller
 10.09.2012, 15:13

Ja, dies ist aber eine spezielle Camperreise und davon gibt es nicht so viele als zusammengestelltes Paket.

Der Bruder meiner Oma lebt in Kanada. ich habe ihn aber jedoch noch nie gesehen und er spricht auch kein Deutsch.

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Das liegt im Ermessen des Rektors. Typische Beispiele für eine Befreiung sind i.d.R. runde Geburtstage oder wichtige Familienfeste eines nahestehenden Verwandten. Typische Negativbeispiele eine günstige Reise (klar, außerhalb der Ferien sind die meistens günstiger).

Also liegt das in der Mitte. Oft kommt es auch drauf an, was es ggf. für die Eltern/Familie bedeutet, ob das ein langgehegter Traum ist, der sonst nicht zu erfüllen wäre und ggf. auch darauf, wie du gedenkst, den ganzen Stoff nachzuholen.

Frag einfach nach. Dann sehr ihr schon. Ggf. noch als erzieherische Lebenserfahrung verkaufen.

Red mit deinem Direktor und frag halt einfach, aber normaler weiße geht das nicht so einfach. Vielleicht braucht der Direktor einfach nur die Einverständniserklärung deiner Eltern. LG Lea01


felixB098 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 22:09

Na meine Eltern sind schon dafür, die haben das ja vorgeschlagen.

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