Hallo, also ich bin 1990 aus der Kirche ausgetreten ganz förmlich beim Amtsgericht. Dafür bekam man aber keine Bestätigung und das Amtsgericht hat auch nichts mehr, da 10 Jahre rum sind. Nun soll ich nach 26 Jahren Kirchensteuer zahlen. Das Amtsgericht hat mich ans Finanzamt verwiesen und das Finanzamt ans Einwohnermeldeamt .Von wo nun die neue Meldung kommt. Woher auch immer. Das Einwohnermeldeamt will einen erneuten schriftlichen Bescheid. Das kann ich alles nicht glauben. Ich trete doch nicht zweimal aus der Kirche aus. Nur weil 1990 das Amtsgericht mit dem Einw. noch nicht zusammengearbeitet hat soll ich dafür büßen?