Ich bin umgezogen und habe mich noch nicht umgemeldet. Der Mietvertrag läuft seit dem 01. 01. 2016. Die Wohnung musste aber zuerst renoviert werden. In die Erklärung vom Vermieter wurde als Einzugsdatum 11. 01. eingetragen, wir waren uns da noch nicht sicher, wann ich wirklich einziehen kann. Nun meine Frage - muss ich morgen beim Einwohnermeldeamt mit einer Sanktion rechnen? Kann ich, auch wenn in dem Formular des Vermieters der 11. 01. steht, mit den Renovierungsarbeiten argumentieren? Oder sollte ich lieber nochmal mit dem Vermieter sprechen und ein neues Formular mit dem wirklichen Einzugsdatum mitnehmen?