Hey. Also ich bin am 01. Oktober 2015 in eine Wohnung in Karlsruhe gezogen. Weil ich natürlich einer der Leute bin, die lästiges Zeugs vor sich hinschieben, bin ich dann erst im Februar 2016 zum Einwohnermeldeamt gegangen. Da hab ich dann angegeben, dass ich am 01.Februar eingezogen bin ( um noch im Zeitrahmen zu sein ). Jetzt muss ich innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbescheinigung nachreichen. Ich würde meinen Vermieter fragen, dass wenn er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ebenfalls den 01.Februar anzugeben. Was wenn er es nicht tut und sich die Einzugsdaten unterscheiden? Ist das eine Ordnungswidrigkeit meiner seits oder noch schlimmer? Was ich bis jetzt herausgefunden habe, ist dass Einzugsdatum nicht mit dem Mietvertragsdatum übereinstimmen muss.

LG