Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Sind einmalige Befördungskosten (Taxi) zum Kindergarten als Betreungskosten steuerlich absetzbar?

Hallo, wir hatten in 2015 3 Monate eine besondere Situation:

Unsere 2 jährige Tochter (und ihr Bruder 6 Jahre) wurden von mir auf dem Weg zur Arbeit in die KiTa gebracht. Nachmittags wurde Sie von einem Taxiunternehmen abgeholt!

Grund der Aktion:

  1. Wir hatten ein Neugeborenes (2 Monate) und zusätzlich 1 Schulkind (7 Jahre) welches Nachmittags nach Hause kam.
  2. Kindergarten war in der Stadt ( ca. 6 km), da dort ein Platz frei war und die großen Geschwister bereits dort waren
  3. Mein Frau konnte in dieser Zeit die Kleine nicht holen, a) war Sie Betreuungsperson unserer Schülerin und b) gab es noch kein Schlaf-Wach Ryhthmus des Baybs
  4. Oma und Opa sind nicht verfügbar
  5. Ich selbst Berufstätig - konnte die Kleine auch nicht holen
  6. Der Zeitraum war begrenzt, bis wir nach den Sommerferien einen KiTa Plat im Ort hatten

Frage: 1. Können die 304 EUR für die Beförderung als "Betreuungskosten" steuerlich angegeben werden (auf der Fahrt wurden Sie ja betreut, dies war extra mit dem Personal zuvor abgesprochen und mit dem KiTa welche Fahrer sie befördern dürfen)? (Für Oma & Opa wären ja Fahrtkosten ansetzbar) 2. Sollten diese lieber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" angegeben werden? (Beides wirkt sich vom Betrag gleich aus) 3. Sollte dazu extra ein Antrag geschrieben werden, oder nur auf Nachfrage (Steuererklärung mit Elster/ TaX 2016)

vielen Dank!!!

Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Kindergarten, betreuungskosten
Einkommensteuer als befristeter freiberuflicher Illustrator?

Hallo alle zusammen. Ich hoffe hier kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich habe jetzt eine Ewigkeit rumgegoogled und bin jetzt ehrlich gesagt verwirrter als vorher. :D

Daher kurz zu meiner Situation: Bis Ende Januar bin ich noch Student, aber ab Februar oder vielleicht schon früher habe ich ein Angebot bekommen, als Freelancer für eine Firma als Illustrator zu arbeiten. Das werde ich voraussichtlich höchstens 2 Monate tun. Soweit weiß ich, dass ich als freiberuflicher Illustrator kein Gewerbe anmelden muss. Ich will mich schon seit Tagen mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, aber das ist zum Jahreswechsel etwas schwierig. Deshalb hoffe ich hier etwas früher eine Antwort zu bekommen, bevor ich den Rest später abkläre. Im Internet habe ich diverse Dinge gelesen, darunter, dass die Einkommenssteuer erst ab einem Betrag von rund 8500 € Gewinn im Jahr fällig wird. Im Moment plane ich nur für diese höchstens zwei Monate als Freelancer zu arbeiten und mir dann eine Designagentur zu suchen, wo ich dann fest angestellt bin (gehe also davon aus, dass ich nicht 8500 € verdienen werde für diese Zeit). Bedeutet das, dass ich keine Einkommenssteuer oder generell gar keine Steuer berechnen muss? Oder was mache ich jetzt am besten? Da ich mich da gar nicht auskenne hoffe ich, dass mir jemand weiter helfen kann und mir sagen kann was ich alles machen/beachten muss. Im Moment bin ich einfach nur verwirrt und unsicher.

Danke schonmal im Vorraus!

Einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler
Wie wirkt sich die Ablösung eines Nießbrauchs steuerlich aus?

Hallo,

ich bin neu hier und würde mich über fachmännischen Rat freuen, nachdem ich im Netz trotz stundenlanger Recherche zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen konnte. Also folgender Sachverhalt:

A hat an B eine Immobilie übertragen, auf deren Dach sich eine PVA befindet. Diese wurde gleichzeitig notariell übereignet. A hat sich allerdings den Nießbrauch an der Anlage (Volleinspeisung, selbstst. WG, kein fester Gebäudebestandteil) vorbehalten, bekommt die Erträge und nutzt die AfA. (Kein Nießbrauch am Gebäude!)

B verkauft das Haus an C incl. der PVA gg. einmalige Ablösung des Nutzungsrechts an A.

Verkaufspreis der Anlage ist höher als der Restbuchwert.

Kann A die Ablösesumme als Kaufpreis direkt an C in Rechnung stellen bzw. mit diesem einen Kaufvertrag über die Anlage vereinbaren? A würde die Voraussetzungen für den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG erfüllen

Wenn B mit C einen Kaufvertrag über 100k schließt und zusätzlich vertraglich (vermutlich notariell, spielt aber in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle) zwischen A und B eine Vereinbarung über den Nießbrauchsverzicht gegen Abfindung in Höhe von 100k getroffen wird, ist das für B dann steuerunschädlich? (Abfindung = Anschaffungskosten? Verkauf zum gleichen Preis = ohne Gewinn?)

Umsatzsteuerlich ist der Vorgang als Betriebsaufgabe im Ganzen eigentlich gleichermaßen kompliziert. A war umsatzsteuerpflichtig. Die Veräußerung erfolgt ohne USt. Kann die VSt aus der Anschaffung von irgendeinem der Beteiligten im schlimmsten Fall zurück gefordert werden?

Danke fürs Lesen und Guten Rat.

sydney

Nießbrauch, Einkommensteuer, Steuerrecht, Umsatzsteuer
Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Geringer Verdienst als freier Autor - wie schaut's mit Steuern und Krankenversicherung aus?

Liebe Community, ich (w) war bis vor kurzem ohne Arbeit ohne Geld vom Staat zu bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Kurzum: mein monatliches Einkommen betrug genau 0 EUR. Nun habe ich vor kurzem angefangen, als freier Autor für diverse Unternehmen Texte zu schreiben. Natürlich werde ich textbasiert bezahlt, das heißt, mein monatliches Einkommen variiert. Einen Monat habe ich 110 Euro, den nächsten knapp 300 Euro verdient. Es könnte perspektivisch auch mehr sein, also dass ich über 450 Euro komme, wenn ich es drauf anlege bzw. mich ins Zeug lege. Meine Fragen:

  1. Muss ich das irgendwie JETZT dem Finanzamt melden oder mich selbständig melden oder einen Gewerbeschein anmelden oder reicht das, wenn ich meinen Verdienst einfach mit der Steuererklärung meines Mann (sind zusammen veranlagt) einreiche?

  2. Wieviel darf ich verdienen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Bezieht sich die Grenze (da gibt es doch eine, oder?) auf das Jahreseinkommen oder auf die monatlichen Verdienste? Da ich ja mal mehr, mal weniger verdiene...

  3. Ich bin noch familienversichert. Mir wurde von einer Bekannten nun zugetragen, dass ich das der KK melden und mich ggf. selbst anmelden muss ab einem gewissen Betrag (Verdienst). Wie hoch ist dieser denn? Und wie berechnet man das, wenn man ein schwankendes Einkommen hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Steuern, Krankenversicherung, Einkommensteuer, Familienversicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse
Steuerklasse 1 - wieso muss ich plötzlich 200 Euro nachzahlen?

Moin!

Zuerst ein mal muss ich sagen, dass ich keine Ahnung von Steuern habe. Ich habe angefangen Steuererklärungen zu schreiben, da ich einen Ferienjob gemacht und wusste habe, dass ich die Lohnsteuer zurückbekommen werde, weil ich damals unterhalb der Freigrenze geblieben bin.

Dann habe ich gehört, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung gemacht hat, immer eine machen muss. Deshalb habe ich auch letztes Jahr eine gemacht und Geld zurückbekommen. Damals hatte ich ein Studium im öffentlichen Dienst angefangen und in dem Jahr nur 3 Monate gearbeitet. Deshalb habe ich letztes Jahr vielleicht auch Geld zurückbekommen.

Nun habe ich dieses Jahr wieder eine Steuererklärung gemacht und muss plötzlich 178,76 € zurückzahlen. Es wurden Einkommensteuern von 485,00 € festgesetzt und ich habe nur 321,00 € entrichtet. Jetzt frage ich mich erst mal wie die 485,00 € sich errechnen und wie die 321,00 € entstehen. Wieso zahlt man denn nicht von vornherein so viel wie man auch entrichten muss. Ich dachte, wenn dann bekomme ich Geld zurück, sonst hätte ich mir vielleicht auch doch überlegt, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss.

Damit komme ich auch zur nächsten Frage. Ich habe eben gelesen, dass es ein Irrtum ist, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung abgegeben hat, diese von da an jedes Jahr abgeben muss. Stimmt das und kann ich die jetzt auch nachträglich irgendwie zurückziehen?

Wie kann ich jetzt erfahren, ob das alles so richtig ist?

Da ich im öffentlichen Dienst studiere und auch Beamter bin, frage ich mich zunächst auch, ob das eigentlich einen Unterschied macht.

Meine Daten: Zeile 3: 12959,25 € Zeile 4: 321,00 € Zeile 6: 28,89 € Zeile 28: 1555,04 € Steuerklasse 1

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß Fabian

Steuern, Krankenversicherung, Steuererklärung, Beamte, Einkommensteuer, private Krankenversicherung, Steuernachzahlung
Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerrecht, Unternehmen
Ausbildung und Kleingewerbe

Hallo Liebe Community!

Aus dem Hobby Mittelaltertextilen herstellen soll nun ein Gewerbe werden. Ich habe schon für viele Bekannte z.b pflanzengefärbe Garne hergestellt und die Anfrage wächst nun das ich es nun offiziell anmelden möchte. Das ganze möchte ich dann Online und auf Mittelaltermärkten vertreiben. Ich möchte damit nicht groß Gewinn machen sondern meine Färbe und Textilexperimente finanzieren.

Ich mache noch eine Ausbildung als Medientechnologe Druck. Die Anzeige für eine Nebentätigkeit läuft und mein Chef hat es auch soweit abgesegnet.

Allerdings ist mir noch nicht so ganz klar wie das mit den Steuern nun läuft.

Was wird wie und wo genau abgezogen? Mein Ausbildungseinkommen wird doch auch mit Versteuert oder? Kindergeld bekomme ich keins da ich schon zu alt dafür bin und auf eigenen Beinen stehe ;-)

Also ich habe das jetzt so verstanden Jahres Buttoeinkommen (sagen wir mal 10.000€) abzgl. 920€ Werbungskostenpauschale(habe ich so gelesen) + k,a sagen wir mal 500€ Gewinn lieg ich ja bei 9580€ und laut Einkommensteuer Tabelle bei Summe 186,00 Euro und 1,94 % habe ich das Richtig verstanden?

Den Gewinn kann ich aber vermindern indem ich ihn Reinvestiere Rohmaterial kaufe das ich auf +/- 0 rauskomme. Wie schon gesagt ich möchte mir mit dem Verkaufen Material für neue Experimente anschaffen. Wäre ich also wieder bei meinen 10.000€ -920 wären wir bei einer Summe von 106,00 Euro 1,17 % die ich nur noch Versteuern müsste.

Wäre also für mich ein Minus von 106€ im Jahr an Steuern (Die ich ja aktuell noch nicht Zahle) .... die nächste Frage ist... was kann ich davon wieder herum absetzen um aus den Minus wieder heraus zu kommen?

Lg Cat

Steuern, Ausbildung, Einkommensteuer, Kleingewerbe
Themensuche Bachelor-Thesis im Steuerrecht

Guten Tag,

derzeit befinde ich mich auf der Suche nach einem geeigneten Thema für meine Abschlussarbeit des Studienganges "Steuerrecht Bachelor of Arts". Ich würde gerne ein steuerrechtliches Thema wählen, in dem ich (so weit mir dies jedenfalls möglich ist) etwas herausfinden und eine Handlungsempfehlung aussprechen kann. Mein Prüfer hatte mir zwar 2-3 Themenvorschläge genannt, jedoch kamen mir diese nicht interessant genug vor im Sinne von: Standardthemen, die schon tausendfach bearbeitet wurden und nicht viel Platz für neue Ideen bieten.

Es handelte sich um folgende Vorschläge meines Prüfers: - Risiken bei der Gelangenheitsbestätigung (UST) - Unterschiede IAS / HGB bspw. Vergleich AV, Teilwertabschreibungen

Es fällt mir schwer ein Thema auszumachen, dass möglichst optimal folgende Kriterien erfüllt: - bietet eine konkrete Fragestellung, nicht nur "Beschreiben" - einen gewissen Neuigkeitsgrad - zeitlich realisierbar (2-4 Monate Zeit, berufsbegleitend) - ausreichendes Vorwissen meinerseits (Ausbildung zum Steuerfachangestellten, im Anschluss dreijährige Tätigkeit als solcher und parallel berufsbegleitendes Studium mit untenstehenden Modulen. Notendurchschnitt 2,1; bei Seminararbeiten aber immer 1,0 bis 1,7.

Folgende Module waren u.a. Teil des Studiums: Management Basics Grundlegendes Steuerrecht I: EST, USt, AO Grundlagen Rechnungswesen Mikroökonomik Bilanzen Grundlegendes Steuerrecht II: Bilanzsteuerrecht Bürgerliches Recht u. Handelsrecht Arbeitsverhältnis u. Grundrechte Besteuerung der Gesellschaften I: KöSt, GewSt, USt Besteuerung von Übertragungsvorgängen: Erbschaften, Betriebsaufgabe Finanzierung & Investition Berufs- und Prozessrecht: der Steuerberater, FGO Makroökonomik u. staatliches Handeln Spezialgebiete des Steuerrechts (Steuerstrafrecht, Abgabenordnung, Internationales Steuerrecht) Informations- u. Prozesstechnologien Besteuerung der Gesellschaften II, UmwSt,KöSt, GewSt Steuerplaung u. -gestaltung Sanierung & Restrukturierung

Wenn Sie mir evtl. den ein oder anderen Themenvorschlag machen könnten, wäre ich sehr dankbar :)

Studium, Bachelor, Einkommensteuer, gewerbesteuer, Rechnungslegung, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Thesis
Minijob in Nederland. Wohnsitz in Deutschland?

Hallo.

Meine Frau hat bei der Internationschule in Nederland als Japanische Lehrerin gearbeitet. Diese Stelle ist keine richtige Stelle sondern wie AG,wenn die Eltern Japanischuntericht fordern, mußt die Schule einen/e Lehrer/in finden.

Davon hat sie pro Jahr weniger als €5400 verdient. (in manchen Monat über €450 aber wegen Ferien, total Entgeld pro Jahr ist unter 5400) Und wir dachten es ist doch Minijob.

Daher haben wir bei Steuererklärung nicht angegeben für 3 Jahre und von diese Jahr kann sie mehr als €5400 Euro verdienen und wir wollten noch sie als Freiberuflerin anmelden.

Aber was wir gehört haben ist,daß es kein Minijob gewesen und wir sind jetzt in Panik. Es bringt schon viele Probleme...Bitte hilf uns..und gib uns Beratung.

  1. In solchen Fall, ist es wirklich kein Minijob?

  2. Für Steuer, was soll ich machen? Kann ich nachträglich Steuer bezahlen? In Nederland haben wir kein Brief bekommen,daß wir dort Steuer bezahlen sollen....

  3. Meine Frau war unter Familienversichrung versichert aber wenn es kein Minijob ist, hat sie kein Anspruch von Familienversichrung versichert. Als ich jetzt angeschut habe, mußte sie auch in Nederland Krankenversicherung anmelden. Aber auch bist jetzt haben wir niemals solche Bescheid bekommen. Soll sie dann alle Beträge bezahlen,sie bei Ärtzte von Krankenkasse bezahlt geworden sind?

Als Sie gemerkt haben, sind wir Ausländer und wussten nicht so gut über deutsche/nederlandische Steuersystem und Deutschsprache ist auch begrenzt. Aber jetzt merke ich es kann große Problem sein...

Ich verdiene nicht so viel auch...monatlich unter c.a €2500... ich hab jetzt große Angst davor,daß wir plötzlich geprüft werden.. Ich würde diese Woche Steuerberater und Anwalt treffen und meine Frau diese Arbeit sofort aufhören lassen.

Bitte sagen Sie mir etwas... Ich bin wirklich in Panik....

Viele Grüße

Ausland, Minijob, Niederlande, Einkommensteuer, Familienversicherung, Grenzgänger, Krankenkasse

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