Hallo,

bin selbstständig und war bis 2014 noch Kleinunternehmer, jedoch überschreitete ich die 17.500 € Grenze. 2015 dachte ich nicht mehr daran und das Finanzamt teilte mir erst kürzlich mit, das ich noch die Umsatzsteuererklärung für 2015 abgeben muss (die Einkommensteuererklärung läuft noch, daher etwas verspätet).

Alles soweit klar und da kommen wir auch zu meiner Frage:

Zählt die Umsatzsteuerschuld (die ich mir Anhand Rechnungen ausrechnen kann, wie hoch diese ist) als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung? Damit kann ich ja meinen Gewinn deutlich drücken.

Umsatzsteuervorauszahlungen habe ich 2015 noch nicht geleistet.