Hallo,

ich bin neu hier und würde mich über fachmännischen Rat freuen, nachdem ich im Netz trotz stundenlanger Recherche zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen konnte. Also folgender Sachverhalt:

A hat an B eine Immobilie übertragen, auf deren Dach sich eine PVA befindet. Diese wurde gleichzeitig notariell übereignet. A hat sich allerdings den Nießbrauch an der Anlage (Volleinspeisung, selbstst. WG, kein fester Gebäudebestandteil) vorbehalten, bekommt die Erträge und nutzt die AfA. (Kein Nießbrauch am Gebäude!)

B verkauft das Haus an C incl. der PVA gg. einmalige Ablösung des Nutzungsrechts an A.

Verkaufspreis der Anlage ist höher als der Restbuchwert.

Kann A die Ablösesumme als Kaufpreis direkt an C in Rechnung stellen bzw. mit diesem einen Kaufvertrag über die Anlage vereinbaren? A würde die Voraussetzungen für den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG erfüllen

Wenn B mit C einen Kaufvertrag über 100k schließt und zusätzlich vertraglich (vermutlich notariell, spielt aber in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle) zwischen A und B eine Vereinbarung über den Nießbrauchsverzicht gegen Abfindung in Höhe von 100k getroffen wird, ist das für B dann steuerunschädlich? (Abfindung = Anschaffungskosten? Verkauf zum gleichen Preis = ohne Gewinn?)

Umsatzsteuerlich ist der Vorgang als Betriebsaufgabe im Ganzen eigentlich gleichermaßen kompliziert. A war umsatzsteuerpflichtig. Die Veräußerung erfolgt ohne USt. Kann die VSt aus der Anschaffung von irgendeinem der Beteiligten im schlimmsten Fall zurück gefordert werden?

Danke fürs Lesen und Guten Rat.

sydney