Auflassungsvormerkung nach Festsetzung der Zwangsversteigerung

Hallo zusammen,

wir sind daran interessiert eine Wohnung in einer Zwangsversteigerung zu ersteigern. Die Wohnung hat einen Verkehrswert von 120TSD , Termin zur Zwangsversteigerung ist Ende Sept.

Wir waren Ende Juli beim Amtsgericht und hatten Einblick in das Verkehrswertgutachten, inklusive in die Auszüge aus dem Grundbuch. In der Abt II war hier auf 3. Rang die Zwangsversteigerung eingetragen (Eintrag bereits im März), auf dem 4. Rang eine Auflassungsvormerkung, die Mitte Juli, also ein paar Tage bevor wir Einblick in die Akte nahmen, eingetragen wurden. In der Abteilung III war neben der Grundschuld der Noch-Eigentümer bereits eine Grundschuld von 137TSD des Begünstigten aus der Auflassungsvormerkung eingetragen (an 2. Stelle, nach der Grundschuld des Noch-Eigentümer, ebenfalls datierend von Mitte Juli).

Ich habe daraufhin bei dem zuständigen Beamten nachgefragt, ob die Wohnung nun verkauft sei, oder es doch zur Zwangsversteigerung kommt, dies konnte er mir allerdings nicht beantworten. Er sagte, wir sollen die Woche vor dem Zwangsversteigerungstermin (25.09.) nachschauen, ob die Zwangsversteigerung noch im Internet sei. Bisher ist das Objekt auch weiterhin als Zwangsversteigerung gelistet.

Da wir Laien sind, würden wir gerne Eure Meinung dazu hören.

Wie ist hier die Rechtslage? In welchem Fall kommt es zur Zwangsversteigerung, in welchem Fall kommt es nicht dazu?

Falls es zur Zwangsversteigerung kommt, was passiert mit der Auflassungsvormerkung in Abtl. II und den Grundschulden aus Abtl III?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Zwangsversteigerung
Hohe Kosten nach Zwangsversteigerung?

Hallo, wir haben im Jahr 2011 ein Haus gekauft, Kaufpreis 340.000 Euro, Finanzierung 327.000 Euro. Einzug war im Januar 2012. Die enthaltene Mietwohnung konnten wir erst im Juni 2012 vermieten, vorher waren einige Umbauten und Renovierungen, auch noch nach Beanstandungen des Mieters, nötig. Kosten dafür ca. 20.000 Euro. Die knapp 700 Euro Kaltmiete sollten nach Plan zwar bereits ab März beginnen, nach Abschluss des Mietvertrages zog der Mieter nun aber erst im Juli 2012 ein, die erste MIete wurde erst nach mehrmaligen Ermahnungen gezahlt, die folgenden ebenfalls mit Verspätung und ab dem dritten Monat kam keine Mietzahlung mehr.

Die Folge dessen war, dass wir in enorme finanzielle Schwierigkeiten gerieten, da die MIeteinnahmen in das Finanzierungskonstrukt eingeplant waren. Im Sep. 2013 kam es zur Zwangsversteigerung. Der erzielte Kaufpreis lag deutlich über der bekanntgewordenen "Schmerzgrenze" der Bank, für 254.000 Euro wurde beim ersten Versteigerungstermin verkauft. Unsere Zahlungen an die Bank beliefen sich auf ca. 17.000 Euro, unseres Wissens nach sollen auch während der Zwangsverwaltungsphase einige zumindest teilweise Mietzahlungen über den Zwangsverwalter an die Bank gelangt sein. Seit der Versteigerung haben wir des Öfteren bei der Bank angerufen, um eine Abrechnung mit der konkreten Restsschuld zu bekommen, gerechnet haben wir mit einer offenen Summe von 60.000 bis 80.000 Euro, inkl. vorsichtig gerechneter Kosten. Heute kam ein Brief von einer Inkasso Firma mit einer Summe von rund 145.000 Euro. Als ich da anrief und wissen wollte wie sich das zusammen setzt und warum mein Vertragspartner mich nicht erstmal persönlich anschreibt konnte mir natürlich keiner was sagen. Das Einzige, was wir vermuten könnten, wäre, dass sich die Forderung durch die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank derart hoch darstellt, in verschiedenen Foren ist schon von einer Unrechtmäßigkeit dieser Entschädigung zu lesen. Ansonsten kann doch aber nicht während einer Zeitspanne von 5 Monaten seit der Versteigerung ein zusätzlicher Betrag von ca. 60.000 Euro zusammenkommen.

Was können wir tun, wie können wir uns gegenüber einer derart hohen Beaufschlagung der Restsumme des Kredites wehren?

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Darf man Untermieter nach einer Zwangsversteigerung räumen?

Hallo zusammen, wir haben ein riesen Problem. Wir haben ein Einfamilienhaus ersteigert. Erst nach der Ersteigerung haben sich die Nachbarn geoutet und uns erzählt, dass das Haus vom Vorbesitzer und einer "Untermieterin" bewohnt wird. Wir waren selbst vor der Versteigerung viermal vor ort, als auch bei den Nachbarn, aber es hatte keiner aufgemacht. Wir haben einmal die Chance gehabt mit dem Vorbesitzer zu sprechen. Er behauptet, dass es offiziell kein Mietvertrag gäbe. Wir haben dennoch durch einen Boten von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, eigenbedarf angemeldet und sie gekündigt. Ihm haben wir 8 Wochen für den Auszug eingeräumt. So wie es allerdings ausschaut, müssen wir durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Den Titel haben wir schon. Nun stellt sich die Frage, ob wir Sie nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist auch mit räumen dürfen??? Wenn nicht, wie bekommen wir sie raus? Sie ist eigentlich seine Freundin und würde, wenn wir ihn räumen würden, ihn wieder rein lassen. Dürften wir denn ins Haus, wenn er geräumt wäre, sie aber noch im Haus wohnt, trotz Kündigung? Es gibt nur einen Hauseingang und auch nur eine Küche. Dürfen wir ihn vom Grundstück weisen, wenn er geräumt ist aber sie nicht, obwohl sie ihn sonst rein lassen würde? Wir sind für jede Hilfe dankbar!!!

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