Darf neue Hausverwaltung eigenmächtig den Umlageschlüssel für Müllgebühren von bisher personenbezogen auf neu m² ändern?

Ich habe eine vermietete Wohnung in einem 9 Parteien-Haus.

Von Beginn an wurden die Müllgebühren, die die Stadt aufgrund der gemeldeten Personenanzahl berechnet, auch in der HV-Abrechnung der WEG personenbezogen aufgeschlüsselt.

Seit diesem Jahr haben wir eine neue Hausverwaltung, die alle Kosten nach m² verteilt, ohne dass dies explizit irgendwo vereinbart worden wäre.

Ich weiß, dass lt. Gesetz in m² abgerechnet werden kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Doch in diesem Fall wurde ja bereits viele Jahre gerecht nach Personen abgerechnet .... und jetzt plötzlich nicht mehr? Gibts da eine Art Bestandsschutz / Gewohnheitsrecht ?

Ich weiß nicht, wie ich das meinem alleinstehenden Mieter erklären soll, dass er nun 20 € mehr Müllgebühr zahlen soll, als die Stadt für ihn berechnet hat und die 5 köpfige Familie der gleich großen Wohnung nebenan die gleiche Summe berechnet bekommt, 80 € weniger als lt. Abfallsatzung anfallen würden.

In der von der Stadt erhaltenen Abrechnung steht doch auch die Personenanzahl, der gemeldeten und somit zahlungspflichtigen Personen drin - dürfte doch kein Problem sein, das auch entsprechend abzurechnen, oder ?

** Ergänzung: In einem gerade gefundenen Eigentümerbeschluss aus dem Jahr 2003 wurde beschlossen, dass die Abrechnung der Müllgebühren anhand der gemeldeten Personen abzurechnen ist.
       
Nur, gilt dieser Beschluss auch gegenüber einer neuen Hausverwaltung, die ihre Tätigkeit lt. neuem Verwalter-Vertrag auf die "Teilungserklärung" und "ihr gegenüber erteilte WEG Beschlüsse" bezieht.

In der Teilungserklärung selbst ist keine Notiz zum Verteilerschlüssel, weswegen es ja den Eigentümerbeschluss 2013 gab.

Recht, Hausverwaltung, Müllgebühren, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen

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