Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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