Meine drei Brüder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Wir sind gemeinsam im Grundbuch eingetragen.
Nun möchte ein Bruder das Anwesen für sich nutzen.
Wie nennt sich dann dieser Vorgang?
Wird der Notar alles erledigen?
Fallen für mich von dem Erlös Steuern oder andere Kosten an?
Es ist nur eine sehr geringe Summe, im untersten fünfstelligen Bereich.
Mein Bruder meinte es als Schenkung abzugeben. Ich bin der Meinung das dass nicht geht und das Geld bei einer Verarmung vom z.b. Sozialamt zurückgezahlt werden muss. Da gibt es einen Paragraphen 528 bgb Keine Ahnung wie er auf schenken kommt....Er kann mir doch kein Geld schenken um meinen Erbteil zuerhalten.