Kann mir jemand eine BWL Frage beantworten?

Also kurz zur Situation: Ich arbeite im Einzelhandel (Lebensmittel) und nein nicht dort wo mein Name vermuten lässt. Ich bin Marktleiter, seit 4 Jahren im Unternehmen und habe schon 2 andere Filialen erfolgreich geführt, weswegen ich jetzt in die aktuelle Filiale gehen durfte (eine der größten in der Region)

Wie zu erwarten war, war bei meinem eintreffen der Markt und die Mitarbeiter in einem desolaten Zustand. Mehr als die Hälfte der Belegschaft hatten gekündigt und die Umsätze sind eingebrochen.

Das ist nun ein halbes Jahr her. Leider erweist es sich als schwierig den Markt wieder auf die Füße zu setzen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten überhaupt neue Mitarbeiter zu finden haben wir inzwischen wieder ein recht gutes Team beisammen. Leider erreicht die Filiale nach wie vor die Umsatzziele nicht und auch optisch ist es ein auf und ab, einfach kein Einkauferlebnis wie es auch mein Anspruch wäre.

Meine These: Da mein Vorgesetzer natürlich mit der Leistung unzufrieden ist und ich der Meinung bin es liegt nach wie vor an einem Mitarbeiterdefizit, habe ich errechnet, dass wir etwa 25-30% weniger Arbeitsstunden verplanen als im Vorjahr. (Damals lief es gut und die Umsätze stiegen). Leider ist die Antwort meines Chefs immer ein "Nein" oder ein Augen verdrehen. Woran es seiner Meinung liegt will er mir aber auch nicht sagen. Ich vermute er macht mich dafür verantwortlich.

Jetzt zur Frage: Ist ein solcher Mitarbeiterabbau im Verhältnis zu einer erwarteten Umsatzsteigerung von 5 bis 10% in einem seit 10 Jahren bestehenden Markt normal? Welche Aspekte berücksichte ich nicht, die mein Chef offenbar zu kennen scheint. Wo liegt mein Denkfehler? Gibt es unter BWLern eine Formel die mir helfen kann es zu verstehen? Oder ist mein Chef ein Blender? (halte ihn eigentlich für einen intelligenten Mann)

Ich weiß aus der Ferne schwierig zu beantworten aber vielleicht weiß jemand Rat.

BWL, Einzelhandel, Führungskraft, Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Personalwesen, Umsatz, Wirtschaftswissenschaft, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen

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