Verliebt in den Mitbewohner... Was tun?

Hallo liebe Community! Seit einem Jahr wohne ich jetzt in einer 3er WG mit zwei Kerlen. Ich selbst bin 18, der betreffende Mann ist 28. In den letzten 6/7 Monaten sind wir uns besonders näher gekommen (auf freundschaftlicher Basis) und ich habe mich Hals über Kopf in ihn verliebt. Erst habe ich versucht es zu ignorieren, hielt es für eine Schwärmerei. Doch an einem Abend (wir waren beide betrunken) hatte ich mit ihm ein Gespräch darüber, dass er keine Freundin hat (er meint, er wäre nicht so der Beziehungstyp) und als es mir plötzlich ganz schlecht ging, saß er mit mir im Bad und hielt meine Hand. Ich sagte ihm, dass ich ihn super gerne mag und er erwiderte, er möge mich auch echt gerne. Das hat mir Hoffnung gegeben, obwohl ich wusste, dass Kollegen und Mitbewohner für ihn ein Tabu sind. Ich habe seit dem immer auf Zeichen seiner möglichen Zuneigung gewartet/ geachtet und habe nach unserem gemeinsamen Festivalbesuch beschlossen es ihm zu sagen. Als ich es ihm sagen wollte War ich immer total nervös, habe fast angefangen zu weinen, weil ich intuitiv wusste, dass ich einen Korb bekommen würde. Er reagierte extrem gelassen, sagte, er wisse das schon und habe wohl nur darauf gewartet dass ich es "raushauen" würde. Er meinte, es wäre für ihm kein Problem. Zu seinen Gefühlen mir gegenüber sagte er allerdings nichts. Ein paar Tage nach meinem Geständnis sprachen wir darüber, dass man menschen, die nicht gut für einen sind am besten aus seinem Leben streicht und um eine Beurteilung leichter zu machen sprachen wir von einer Skala von -10 bis +10, auf der man die Personen einordnen soll. Seine Familie War bei -3&-1, ich hingegen auf einer +1.

Seit dem plagen mich meine Gefühle täglich. Sollte ich ihn zu seinen Gefühlen für mich fragen? Setze ich ihn dann unter Druck? Kennt jemand diese Situation und wie seid ihr darüber hinweggekommen?

Verzweifelte Grüße Meyana

Liebe, unglücklich, WG, mitbewohner
Möbliertes, befristetes WG Zimmer, welche Kündigungsfrist zählt?

Hi allerseits,

ich hab mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht, konnte mir die Frage aber aus juristischer Sicht nicht selbst beantworten.

Ich wohne seit 3 Wochen in einer WG (Zimmer als Mietraum, inkl. Bad und Küche als Gesellschaftsnutzraum). Der Vermieter macht Mietverträge mit den einzelnen Parteien in der Wohnung, d.h. Es ist nicht so, dass es einen Hauptmieter gibt und dazu Untermieter.

Jetzt meine Frage. Ich habe ein möbliertes Zimmer mit einer Frist von 1 Jahr.

Welches Kündigungsrecht gilt hier?

Im Vertrag ist das Kündigungsrecht von 3 Monaten, beim Eingang der Kündigung zum Anfang des Monats geschrieben. Aber in wie fern gilt hier die außerordentliche Kündigung?

Könnte ich zum 15. des Monats kündigen und zum Ende des Monats raus?

Oder zählt tatsächlich die Frist von 3 Monaten? Wenn ja, gibt es einen Anfechtungsgrund des Mietvertrages, da dieser tatsächlich vor 3 Wochen unterschrieben wurde?

Hintergrund ist einfach. Die WG Leute sind mehr oder weniger Anonym, man kennt sich nicht und Hygiene ist einfach nicht machbar. Also ein wohlfühlen ist hier nicht drin. Deswegen will ich so schnell wie möglich hier raus. Zudem kommt noch, dass der Vermieter mir keinen Briefkastenschlüssel zur Verfügung stellt, da sein Name mit drauf steht und er es mitbenutzt. Aber in der WG wohnt er nicht mit drin.

Wäre nett, falls jemand sich auskennt, nicht nur einfach die Meinung zu schreiben, sondern es auch irgendwie juristisch zu belegen.

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Kündigungsfrist, WG
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

Waschmaschine, Stress, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Auszug, Elektrogeräte, WG, Wohngemeinschaft, Zuzahlung, teilen

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