Ratten in Studenten-WG

Hallo, wir haben ein großes Problem in unserer WG mit den Ratten unseres Mitbewohners. Er hat sich diese scheußlichen Tiere zugelegt, 3 Stück an der Zahl. Ich hatte offiziell keine Einwände, da er sie in sein Zimmer stellen wollte, auch wenn ich innerlich doch dagegen war, dass er sie in seinem Zimmer stehen hat. Irgendwann wurde es ihm in seinem Zimmer zu eng mit den Ratten und die Geräusche haben ihm beim Schlafen gestört und er hat sie in unser gemeinsames Wohnzimmer gestellt. Damals hieß es ich solle mich nicht so anstellen. Da er den Käfig so selten gereinigt hat, haben es auch andere aus der WG teilweise übernommen, insbesondere am Wochenende, wenn er weggefahren ist. Außerdem habe ich ihnen auch mal Wasser gegeben oder das Rattenfutter das daneben stand, wenn sie rumgenervt haben. Jetzt ist er ausgezogen wegen eines Auslandsstudiums, wo er sie nicht mitnehmen kann, und meint auf einmal, es seien "unsere WG-Ratten" und gehören daher der WG und nicht ihm. Wir haben Kleinanzeigen aufgegeben, um sie zu verkaufen, kein Schwein hat sich gemeldet. Ein Anruf beim Tierheim ergab, dass sie die Viecher nur gegen eine exorbitante Schutzgebühr (100€/Stück!!!) für Fressen, Pflege, Reinigung, Arztkosten, usw. aufnehmen würden, da sie sie nicht mehr los werden würden. Eigentlich wollten wir sie dann im Wald raus lassen, am Tag als wir es tun wollten, lag nun plötzlich hoher Schnee und es ist wieder eiskalt geworden (ein Zeichen Gottes?). Wir haben es aufgeschoben, da sie es nicht überleben würden. Was würdet ihr an unserer Stelle tun?

Haustiere, Ratten, Student, WG
Heiz-/Lüft-/Schimmelproblem mit Mitbewohnern

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinen Mitbewohnern. Wir wohnen zu dritt in einer WG, ich habe einen eigenen Mietvertrag und mein Mitbewohner wohnt ohne Vertrag bei meiner Mitbewohnerin, die auch ihren eigenen Mietvertrag hat. Schon seit längerem gibt es bei uns die Diskussion über das Beheizen von Bad und Küche. Ich war bisher dafür, da ich es einfach nicht aushielt bei gefühlten 0°C duschen zu müssen etc., die anderen beiden wollen Räume die immer nur kurzfristig, also zum Duschen, auf die Toilette gehen, Kochen), genutzt werden nicht beheizen. Da die Energiekosten ja nicht weniger werden und ich in der Minderheit war, haben wir es bisher auch dabei belassen. Nun kam dieser recht kalte Winter und morgens waren die Scheiben in Bad und Küche oft klitschnass. Zunächst war ein Handwerker da, der uns erklärte die Fenster seien zu dicht, ein wenig daran rumschraubte und seitdem waren die Scheiben auch nur noch leicht beschlagen (nur wenig Kondenswasser). Jetzt war der Vermieter da, weil ich mit ihm klären wollte, dass wir im Fall von erneuter Schimmelbildung nichts dafür können. Der hat mir erklärt, dass wir falsch Lüften und Heizen, gesagt wie es richtig geht er uns im Falle von einer professionellen Schimmelentfernung diese also in Rechnung stellen müsste und gut war. Das habe ich jetzt meinen Mitbewohnern erzählt, aber Einsicht ist nicht zu erwarten (wir wollen später noch einmal in Ruhe darüber reden). Da ich keine Lust auf Schimmel, geschweige denn die Beseitigungskosten habe frage ich mich jetzt ob ich mich irgendwie absichern kann. Die beiden werden nämlich sehr wahrscheinlich vor mir ausziehen und der Ärger bliebe dann an mir hängen. Selber ausziehen, bevor es zu Problemen kommt ist keine Alternative. Im Internet habe ich nur Tipps bezüglich des Mietrechts in WGs gefunden, nichts zu dem Thema. Wenn sich da also jemand besser auskennt wäre das klasse.

Schimmel, heizen, Lüften, WG
WG Untermieter Stromnachzahlung

Hallo,

nehmen wir an eine Person X bekommt Nachricht von einer ehemaligen Mitbewohnerin per E-Mail über eine Stromnachzahlung von sagen wir mal 640€ für eine 3er WG in der sie kein Mitglied mehr ist.

Der Berechnungszeitraum beläuft sich vom 1.8.2011 - 31.7.2012, ihre Wohndauer war vom 1.8-31.3.12 Sie hat gemeint jeder sollte sich an den Kosten beteiligen, je nach Mitdauer. X hat ihre Miete von zb. 270€ direkt an ihre eigentliche Hauptmieterin überwiesen und diese dann an die Vermieterin. (Sie hat kurzfristig ein Auslandssemester gemacht, deswegen auch spontan und mit Untermieter.)

Strom und Internet hat sie so um die 20€ den anderen beiden Mitbewohnerinnen gegeben die alles auf sich haben laufen lassen, unterschrieben wurde aber nie etwas. Aber eben nun will die eine Mitbewohnerin mit dem Strom jetzt Geld von ihr und sie weiß nicht ob und was sie zahlen muss. Der Stromvertrag läuft auf die E-Mail Verfasserin die nun den besagten Anteil vom Geld will ! In ihrem Untermietvertrag steht das unter Miete und Nebenkosten.

§ 2 Miete und Nebenkosten

  1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 220

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR 50

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR (nichts) abgegolten

  1. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 270

  2. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

  3. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Muss Person X nun Strom "nach bezahlen" oder nicht, schließlich hat sie ja keinen Vertrag abgeschlossen.

Strom, Mietrecht, Stromverbrauch, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter
Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?

Hallo Zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen und ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt.

Eine Freundin von mir wohnt in einer WG zur Untermiete. Sie wird nun zum 31.01.2013 ausziehen, da sie sich dort total unwohl fühlt. Nun haben 2 der Mädels die dort wohnen Ende November beschlossen eine neue Waschmaschine zu kaufen ohne dies vorher mit meiner Freundin abzusprechen. (Sie hatten eine Waschmaschine, die auch noch funktionierte, jedoch sehr laut war). Da meine Freundin nicht über das Geld verfügt (sie wollen 45 Euro und sie ist noch in der Ausbildung) hat sie fortan bei Freunden ihre Wäsche gewaschen um so eine Mitbenutzung der Maschine zu vermeiden und der Kostenbeteiligung aus dem Weg gehen zu können. Jetzt kurz vor Auszug haben sie eine neue Schikane in petto. Sie wollen ihr weitere 60 Euro für die Sanierung des Badezimmers von der Kaution abziehen und das, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr dort gewohnt hat. Das ist doch nie und nimmer rechtens, oder? Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden. Leider konnte ich auch keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Untermiete und solche Fälle finden. Ich werde mir die Tage mal den Mietvertrag von meiner Freundin geben lassen und zu prüfen, was ev. vereinbart wurde, aber oftmals sind bestimmte Klauseln ja gar nicht zulässig, daher wollte ich vorher Eure Meinung hören.

Bitte helft mir!!

Herzlichen Dank!

Grüße, Mantasam

Kaution, Untermiete, WG, Neuanschaffung, Kostenbeteiligung
Mitbewohner ausgezogen. Dürfen wir die Schlösser tauschen!

Hallöchen,

wir wohnen in einer 3er WG ( 2 Mädels 1 Mann, jeder hat für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag mit 1/3 der Wohnung)und haben uns von unserem Mitbewohner zum 31.12 trennen müssen. Das ganze ist relativ unschön seinerseits abgelaufen, naja nun ist er gestern ausgezogen (wir waren leider nicht da) hat sein Zimmer abgeschlossen und die Schlüssel mitgenommen. Das Problem ist, wir müssen das Zimmern noch bis zum 01.01 streichen da dann eine neue Person einzieht

Dürfen wir das Türschloss austauschen bzw seine Zimmertür (Sollte dabei ein Schadenentstehen zahlen wir den natürlich) knacken ? Seine Sachen sind ja raus und wir würden ihm leider zutrauen das er in der NAcht hier steht und uns die Butze leerräumt oder sonst was...

Ist vllt übertrieben, aber wir haben leicht Panik bei der Vorstellung hier zu schlafen wenn er jederzeit wieder in unserer Wohnung stehen kann. Die letzten 3 Monate waren der reinste Psychoterror.

Telefonisch sind weder er noch unser Vermieter erreichbar und wir sind ein wenig ratlos was wir jetzt tun sollen..Kann er wenn er vor der Tür steht noch Zutritt zu der Wohnung verlangen obwohl nichts mehr von ihm da ist, er aber noch bis zum 31.12 Mieter des Zimmers ist ? Wir haben erstmal ne große Klappe gehabt und meinten wenn er auszieht hat er hausverbot. Aber HAusverbot und Mietrecht dürften ja wohl 2 verschiedene Sachen sein oder ?

Gruss

Chrissi und Anna

Mietrecht, WG

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