Zylinderkopfdichtung wieder defekt -> Gewährleistungspflicht Werkstatt?

Hallo an alle KfZ-Kundigen da draußen,

ich wurde im Januar diesen Jahres abgeschleppt, da meine Zylinderkopfdichtung defekt und der Motor überhitzt waren (Ich fahre übrigens einen Opel Corsa von 2005). In der Werkstatt wurde zunächst kein Fehler an der Zylinderkopfdichtung festgestellt, sondern lediglich der Stutzen an der Wasserpumpe ausgetauscht. Kurze Zeit später sprang mein Motor fast nicht mehr an. Ein erneuter Werkstattbesuch zeigte nun doch, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war. Eine saftige Rechnung von 436€ (das ist ungefähr die Summe, die ich an BaföG für einen Monat bekomme - also viel Geld für mich) war die Folge. Seither hat das Auto kaum noch Ruhe gegeben. Ich habe es letztens in eine andere Werkstatt zur Überprüfung geschafft (die Lüftung ging nicht mehr richtig u.a.) und dort wurde mir gesagt, dass die ausgewechselte Dichtung anscheinend nicht plan geschliffen wurde, was aber eigentlich hätte getan werden müssen. Jetzt springt der Motor wieder schlecht an. Ich war im Opel Autohaus um die Ecke um nach dem Fehler zu schauen und kam heraus dass "die Achsmanschette rechts innen ohne Funktion ist und Wasser im 2. Zylinder steht". Die Zylinderkopfdichtung ist also wieder im Eimer. Das kann doch nicht sein, oder? Jetzt müsste ich doch bei der Werkstatt, die diese Dichtung ausgewechselt hat eine kostenlose Nachbesserung bekommen oder wie sieht das aus? Ich weiß, dass es mindestens 1 Jahr lang eine rechtlich geregelte Gewährleistungsgarantie gibt, aber die Werkstatt wird das doch sicherlich nicht einfach so hinnehmen. Hat da jemand mit Erfahrungen und weiß wie man deren Ausreden entkräften kann ohne irgendwelche gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten??

Danke.

Auto, Recht, Werkstatt
Werkstatt hat vor 1,5 Jahren falsche Lichtmaschine eingebaut - Übernahme von Folgeschäden

Hallo,

mir ist vor knapp 1,5 Jahren die Lichtmaschine am Auto (Golf IV) kaputt gegangen. Wurde dann abgeschleppt und die Werkstatt hat mir ein Angebot für eine gebrauchte Lichtmaschine gemacht, was ich dann auch angenommen habe und eingebaut wurde. Gewährleistung müsste da 1 Jahr sein.

Jetzt ist mir gestern der Sicherungskasten über der Batterie durchgeschmort, die Werkstatt (Diesmal VW-Vertragswerkstatt) hat mir mitgeteilt, dass die Lichtmaschine viel zu stark wäre und für ein völlig anderes Modell vorgesehen wäre und dementsprechend auch die ganze Anlage unterdimensioniert wäre.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer kommt für diese Folgeschäden auf? Mir ist klar, dass die Gewährleistung abgelaufen ist, aber ist das noch Gewährleistung? Hier hat die erste Werkstatt ja absolut gepfuscht. Ich werde mich gleich an die wenden, aber mir ist schon völlig klar, dass die sich hier querstellen werden. Wie sieht da die Rechtslage aus? Hat da jemand Erfahrung?

Insgesamt sind mir Kosten von (erste Reparatur) 400 Euro zzgl. jetzt noch mal 700 Euro entstanden. Dass ich die Kosten für eine Lichtmaschine plus Einbau tragen muss, ist mir völlig klar. Ich bin aber nicht bereit die Kosten für die Folgeschäden plus zweite Lichtmaschine zu tragen. Wobei ich die natürlich erst mal zahle, weil die zweite Werkstatt hat ja nichts mit dem Versagen der ersten zu tun.

Danke.

KFZ, Golf, Werkstatt, Gewährleistung, Versagen, Pfusch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Werkstatt