Zylinderkopfdichtung wieder defekt -> Gewährleistungspflicht Werkstatt?

Hallo an alle KfZ-Kundigen da draußen,

ich wurde im Januar diesen Jahres abgeschleppt, da meine Zylinderkopfdichtung defekt und der Motor überhitzt waren (Ich fahre übrigens einen Opel Corsa von 2005). In der Werkstatt wurde zunächst kein Fehler an der Zylinderkopfdichtung festgestellt, sondern lediglich der Stutzen an der Wasserpumpe ausgetauscht. Kurze Zeit später sprang mein Motor fast nicht mehr an. Ein erneuter Werkstattbesuch zeigte nun doch, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war. Eine saftige Rechnung von 436€ (das ist ungefähr die Summe, die ich an BaföG für einen Monat bekomme - also viel Geld für mich) war die Folge. Seither hat das Auto kaum noch Ruhe gegeben. Ich habe es letztens in eine andere Werkstatt zur Überprüfung geschafft (die Lüftung ging nicht mehr richtig u.a.) und dort wurde mir gesagt, dass die ausgewechselte Dichtung anscheinend nicht plan geschliffen wurde, was aber eigentlich hätte getan werden müssen. Jetzt springt der Motor wieder schlecht an. Ich war im Opel Autohaus um die Ecke um nach dem Fehler zu schauen und kam heraus dass "die Achsmanschette rechts innen ohne Funktion ist und Wasser im 2. Zylinder steht". Die Zylinderkopfdichtung ist also wieder im Eimer. Das kann doch nicht sein, oder? Jetzt müsste ich doch bei der Werkstatt, die diese Dichtung ausgewechselt hat eine kostenlose Nachbesserung bekommen oder wie sieht das aus? Ich weiß, dass es mindestens 1 Jahr lang eine rechtlich geregelte Gewährleistungsgarantie gibt, aber die Werkstatt wird das doch sicherlich nicht einfach so hinnehmen. Hat da jemand mit Erfahrungen und weiß wie man deren Ausreden entkräften kann ohne irgendwelche gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten??

Danke.

Auto, Recht, Werkstatt
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