Fiktive Reperaturkostenabrechnung bei Haftpflicht

Hallo Community,

Hintergrund: Beim Balkon Weißeln hat mein Motorrad Farbe abbekommen, was nun über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet wird. Ich hatte bereits hier eine Frage zum Ablauf eines Gutachtens bei einem Haftpflicht-Schaden gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/beachtung-bei-gutachter-der-versicherung?foundIn=user-profile-question-listing

Nun war der Gutachter da und hat seinen Schaden bemessen. Sein Gutachten besteht aus zwei Positionen (Siehe auch Anhang):

  • Ersatzteile: 648,98€
  • Stundenlohn für Politur & Ersatzteil-Einbau: 380,32€

Nun weiß ich, dass ich eine "fiktive Reperaturkostenabrechnung" machen kann, sodass ich keine Werkstattrechnungen einreichen muss, sondern das Geld ausbezahlt bekomme.

Aber ich habe auch gelesen, dass davon die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Artikel die ich dazu im Web gefunden habe, waren für mich als Leihe allerdings wenig verständlich. Daher meine Fragen:

  1. Wird von dem Gesamtbetrag (1029,30€) nun die kompletten 19% Mehrwertsteuer abgezogen, oder nur vom Stundenlohn? Die Argumentation ist ja, dass bei der fiktiven Abrechnung keine Mwst. anfällt, weil man es z.B. selbst macht. Aber wenn ich die Ersatzteile kaufe, fällt sehr wohl Mwst. an.
  2. Kann ich mir die Kosten für den Stundenlohn ausbezahlen lassen (weil ich es selbst mache), aber gleichzeitig die Rechnungen für die Ersatzteile einreichen?
  3. Wann bekomme ich das Geld bei der fiktiven Abrechnung? Ist das innerhalb von wenigen Tagen auf meinem Konto, oder dauert dass mehrere Wochen/Monate?
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Werkstatt, Reparatur, Abrechnung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung

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